Polizeiauto mit Blaulicht in der Nacht
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Chronik

Polizei-Großeinsatz wegen mutmaßlicher Kindesentziehung

Im Nordburgenland und dem angrenzenden Niederösterreich ist es Freitagabend zu einem Polizei-Großeinsatz gekommen. Die Polizei suchte einen Mann, der seine beiden minderjährigen Kinder längere Zeit nicht zur Mutter, die das Sorgerecht hat, zurückgebracht hat. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigte teilweise einen entsprechenden Bericht des Kurier.

Nachdem die Polizei zwei mögliche Aufenthaltsorte im Bezirk Neusiedl am See abgeklappert hatte, wurden die Beamten an einer Adresse im Bezirk Bruck a. d. Leitha fündig. Ein Großaufgebot an Polizisten, das zahlreiche Schaulustige auf den Plan gerufen hatte, sei notwendig gewesen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann Widerstand leisten würde. Letztendlich ließ er sich aber ohne Umstände festnehmen, berichtete ein Polizeisprecher auf APA-Anfrage.

„Gestern am Abend hat es eine Festnahme eines Mannes gegeben. Sie war wegen Kindesentziehung angeordnet von der Staatsanwaltschaft und gerichtlich bewilligt. Der Mann hat zwei Kinder im Alter von unter zehn Jahren. Die Obsorge liegt bei der Mutter. Der Mann hat die Kinder der Obsorgeberechtigten nicht mehr zurückgebracht, vor ein bis zwei Wochen“, so Roland Koch von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegenüber dem ORF Burgenland.

Polizeieinsatz aufgrund mehrerer Wohnsitze

„Zum größeren Polizeieinsatz ist es deswegen gekommen, weil es mehrere Wohnsitze im Nordburgenland und im angrenzenden Niederösterreich gibt und man nicht gewusst hat, wo der Beschuldigte sich aufhält“, erklärt Koch. Der Vater der beiden unter zehnjährigen Kinder leistete bei der Festnahme keinen Widerstand. Die Kinder sind vom Jugendamt übernommen worden und sind derzeit in einer Krisenbetreuungseinrichtung untergebracht.

Bei seiner Einvernahme gab der Vater an, dass das Wohl seiner Kinder bei der Mutter gefährdet sei. „Er hat aber die behördlichen Anordnungen akzeptiert und ist dann letztlich vom Journaldienst der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt worden in der Nacht. Ein Haftgrund ist nicht vorgelegen“, so Koch. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, es werde noch Erhebungen und Einvernahmen geben. Danach werde über die weitere Vorgangsweise entschieden, so Staatsanwalt Koch.