Mann am Telefon
pixabay/Buecherwum_65
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Chronik

Statistik Austria: Befragungen online und telefonisch

Die Statistik Austria liefert seriöse Daten aus allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in Österreich. Als Grundlage dafür dienen die Ergebnisse der Volkszählung und die Mikrozensus-Befragungen, bei denen jedes Quartal Haushalte in Österreich befragt werden – diese werden derzeit meist telefonisch oder online durchgeführt.

Mit dem Mikrozensus werden die wichtigsten Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Lage der österreichischen Wohnbevölkerung festgestellt. Dafür werden jedes Quartal rund 22.500 Haushalte befragt. Wer per Zufallsauswahl in so eine Stichprobe kommt, wird darüber mit einem RSb-Brief informiert. Es besteht Auskunftspflicht für alle volljährigen Haushaltsangehörigen. Es sind insgesamt fünf Befragungstermine pro Haushalt vorgesehen.

Befragungen telefonisch oder im Freien

Das Erstgespräch soll laut Gesetz persönlich erfolgen – auch um das Prozedere und mögliche Fragen abzuklären. Die weiteren vier Termine werden online oder telefonisch erledigt. Doch wenn wie jetzt gerade in Wien und Niederösterreich ein harter Lockdown herrscht, gibt es Alternativen zu einem persönlichen ersten Treffen, erklärte Irene Baumgartner von der Statistik Austria. „In einem Lockdown wird von einem persönlichen Kontakt insofern Abstand genommen, dass die betroffenen Stichproben-Haushalte informiert werden, dass die Befragung auch bei einer Erstbefragung telefonisch durchgeführt werden kann.“

Grundsätzlich halten sich die Erhebungspersonen laut Baumgartner natürlich an Coronavirus-Schutzmaßnahmen – wie häufiges Testen, FFP2-Masken und Abstand halten. Eine Befragung könne auf Wunsch auch im Freien durchgeführt werden und es gebe die Möglichkeit eine Auskunftsperson zu nominieren. „Das heißt, wenn der betroffene Haushalt oder die betroffene Zielperson von sich aus möchte, dass jemand der normalerweise auch in dessen Alltag zur Hilfe steht, die Befragung durchführt, das heißt ein verlängertes Sprachrohr ist, dann spricht hier selbstverständlich nichts dagegen.“

Die Schwerpunkte der Mikrozensus-Befragungen liegen auf den Bereichen Erwerbstätigkeit und Wohnen. Die Angaben unterliegen dem Datenschutz und der statistischen Geheimhaltungspflicht.