Gericht

Biker fuhr nach Unfall weiter: Prozess vertagt

Ein 34-jähriger Burgenländer ist am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden, weil er Anfang Dezember in einem Wald in Salmannsdorf (Bezirk Oberpullendorf) mit seinem Motorrad einen 61-jährigen Mann angefahren und danach Fahrerflucht begangen haben soll. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 34-Jährigen fahrlässige Körperverletzung und Imstichlassen eines Verletzten vor. Er soll mit einem Bekannten, der nicht vor Gericht erschien, im Wald des 61-Jährigen mit einer nicht zugelassenen Motocross-Maschine unterwegs gewesen sein und den Waldbesitzer beim Vorbeifahren erfasst haben, weil das Motorrad auf dem nassen Untergrund wegrutschte. Der Mann erlitt dabei einen offenen Unterschenkelbruch. Trotzdem sei der 34-Jährige einfach weitergefahren, erläuterte die Staatsanwältin.

Angeklagter brachte eigene Version vor

Der Angeklagte schilderte den Unfall anders. Der Waldbesitzer habe ihn und seinen 60-jährigen Bekannten beim Vorbeifahren filmen und sie zur Rede stellen wollen. Er sei Schritttempo gefahren und nach links ausgewichen, als der Mann näher gekommen sei. Der 61-Jährige habe ihn dann aber an der Schulter gestoßen und kurz darauf gegen das Motorrad getreten. Er habe das Motorrad noch im Umfallen aufgefangen, wieder aufgerichtet und sei weitergefahren, um der Situation zu entkommen.

Aus den Medien vom Unfall erfahren

Dass der Mann verletzt sei, habe er gar nicht mitbekommen, erzählte der Motocrossfahrer. Erst als sie in den Medien gelesen hätten, dass es einen Unfall mit einem Schwerverletzten und Fahrerflucht gegeben habe, hätten sie davon erfahren und sich bei der Polizei gemeldet. Er könne sich vorstellen, dass sich der Mann beim Tritt verletzt habe. Der Waldbesitzer betonte hingegen, er habe den Biker weder gestoßen noch nach dem Motorrad getreten.

Der zweite Motorradfahrer, der vor dem 34-Jährigen gefahren war, erschien nicht vor Gericht. Der Prozess wurde deshalb auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Richterin will außerdem ein medizinisches Gutachten ins Auge fassen, um zu klären, ob die Verletzungen des 61-Jährigen auch bei dem vom Angeklagten vorgebrachten Szenario entstanden sein können.