Mit Ende März sind laut Covid-19-Gesetz die Mietstundungen für April, Mai und Juni des Vorjahres ausgelaufen. Die gestundeten Mieten müssen nun zurückgezahlt werden, plus vier Prozent Zinsen und das alles zusätzlich zu der laufenden Miete, hieß es von der Arbeiterkammer. Das bringe viele Menschen in Bedrängnis, österreichweit sollen 48.800 Kündigungen und Räumungsklagen drohen.
Keine Anfragen im Burgenland
Im Burgenland ist für die Mietrechtsberatung die Landesombudsstelle zuständig, die über das Amt der burgenländischen Landesregierung erreichbar ist. Dort habe man allerdings keine derartigen Anfragen feststellen können, hieß es. Auch bei der Arbeiterkammer Burgenland habe es keine Anfragen zur Rückzahlung von Mietstundungen gegeben.
AK fordert Hilfsfonds
Österreichweit fordert die Arbeiterkammer einen Hilfsfonds für Mieterinnen und Mieter, denen Kündigungen und Räumungsklagen drohen. Dieser Forderung schließt sich auch die burgenländische Arbeiterkammer an. Jene Mietstundungen, die etwa von der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft gewährt wurden, sind von dem Stichtag 1. April nicht betroffen. Die OSG traf eine eigene Regelung: bis zu drei Mieten konnten zinsenfrei auf 18 Monate gestundet werden, wenn jemand wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit in Bedrängnis geraten ist. Rund 50 Betroffene nahmen das in Anspruch, Schwierigkeiten gebe es hier aber keine, so die OSG. Die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft betreut insgesamt mehr als 16.000 Wohnungen.