Ein Mann trägt eine FFP2-Maske
APA/BARBARA GINDL
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Coronavirus

Doch keine FFP2-Maskenpflicht im Büro

Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, die ursprünglich mit dem Oster-Lockdown in Kraft treten hätte sollen, liegt vorerst auf Eis. Nachdem sich die Sozialpartner quer gelegt haben, laufen noch immer die Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium.

Teil des Lockdowns oder der – wie Politiker sagen – Osterruhe, sollte eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sein – überall dort, wo sich mehr als eine Person aufhalten: also auch am Arbeitsplatz – außer man sitzt allein im Büro. Das kommt jetzt aber doch nicht, weil sich Arbeitergeber und Arbeitnehmer querlegten – mehr dazu in news.orf.at. Deshalb werde immer noch mit den Sozialpartnern verhandelt, so das Gesundheitsministerium. Zusätzlich dazu, sollte verpflichtet in Betrieben getestet werden, doch diese Maßnahme wurde im Bunderat blockiert.

FFP2-Maske
ORF
Über die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen wird weiter verhandelt

Die FFP2-Maskenpflicht gilt also weiterhin dort, wo wir sie ohnehin seit Ende Jänner schon tragen: in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, im Handel, auf Märkten, sowie in der Gastronomie, beim Abholen von Speisen. Außer in Wien: Dort muss ab Donnerstag auch an belebten Plätzen im Freien die FFP2-Maske getragen werden – etwa am Donaukanal oder auf dem Stephansplatz – mehr dazu in Wien prescht mit Maskenpflicht vor.