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Chronik

Jagdverband bereitet Verfassungsklage vor

Das Anfang März geänderte Jagdgesetz bringt nicht nur das Ende der Gatterjagd. Die Novelle bedeutet auch eine Entmachtung des Landesjagdverbandes. Er verliert die Pflichtbeiträge seiner Mitglieder und damit ab 2023 seine Finanzierungsbasis. Der Verband reagiert durch Vorbereitung einer Verfassungsklage gegen die Gesetzesnovelle und durch Gründung eines Vereines.

Der Landesjagdverband – der vor siebzig Jahren gegründet wurde – erledigte bisher neben Serviceleistungen auch bestimmte hoheitliche Aufgaben, zum Beispiel die Trophäenbewertung, die Vorschreibung der Jagdabgabe und die Versicherung der Jägerschaft. Durch die Gesetzesänderung werden diese Aufgaben künftig den Bezirkshauptmannschaften übertragen.

Der Verband verliert dadurch seinen Status als Körperschaft öffentlichen Rechts. Er darf keine Pflichtbeiträge mehr einheben – bisher 70 Euro pro Jäger und Jahr. Das komme de facto einer Auflösung des Verbandes gleich, ärgerte sich Landesjägermeister Roman Leitner. Strukturen, die sich über Jahrzehnte bewährt hätten, würden mutwillig zerstört. Aufgaben, die bisher Jäger ehrenamtlich übernommen haben, würden künftig von bezahlten Beamten erledigt.

Landesjägermeister Roman Leitner
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Landesjägermeister Roman Leitner bei der Pressekonferenz

Verein wird gegründet

Gegen all das werde man sich rechtlich wehren, so Leitner. „Wir haben jetzt mittlerweile die -aus meiner Sicht – besten Verfassungsjuristen in Österreich damit befasst das Ganze zu prüfen. Das heißt, der erste Weg ist klarerweise, dass wir den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten“, sagte Leitner.

Weiters werde man einen Verein gründen, der in der Nachfolge des Verbandes künftig die Interessen der Jägerschaft vertreten werden. Die Jägerinnen und Jäger sollen, wenn sie mit den Serviceleistungen zufrieden sind, den Verein durch freiwillige Beiträge finanzieren. Als Grund für die Entmachtung des Verbandes durch das Land vermutet Landesjägermeister Leitner eine Retourkutsche: das Land habe die Jagdabgabe sehr stark erhöhen wollen. Das habe der Verband mit Hilfe einer erfolgreichen Unterschriftenaktion verhindert.

SPÖ: Verantwortung übernehmen

Ziel der Novelle des Jagdgesetzes sei gewesen, ein modernes, transparentes Gesetz zu schaffen. Die Jagd im Burgenland soll wieder leistbarer und die heimische Jägerschaft dadurch forciert werden, so der zuständige Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ). Weiters wollte man Verantwortung übernehmen: Alle behördlichen Aufgaben, die in der Vergangenheit der Landesjagdverband übernommen hat, werden künftig zur Gänze vom Land durchgeführt.

Land- und Forstwirtschaftssprecher Gerhard Bachmann (SPÖ) begrüßte die künftige Ausrichtung des Landesjagdverbandes auf Vereinsbasis weitermachen zu wollen. „Mit dem neuen Jagdgesetz ermöglicht das Land der Jägerschaft die freie Wahl einem Verein als Interessensvertretung beizutreten“, so Bachmann, der für die Jägerinnen und Jäger durch die Freiwilligkeit insgesamt eine Aufwertung der Interessensvertretung sieht. Den vom Jagdverband angekündigten Gang zum Verfassungsgerichtshof bezeichnete der SPÖ-Landtagsabgeordnete als „gutes Recht“.

ÖVP fordert Auflösung des Jagdverbandes zurückzunehmen

Kritik zur quasi Abschaffung des Jagdverbandes kommt von der ÖVP. Sie sprach am Dienstag unter anderem von Geldmacherei. Ziel der SPÖ sei es, den Jagdverband als unabhängige Interessensvertretung auszuschalten und gleichzeitig die Jagdabgabe massiv zu erhöhen. Das sei auch demokratiepolitisch bedenklich und müsse korrigiert werden. Die ÖVP forderte, die Auflösung komplett zurückzunehmen.

FPÖ hat Verständnis

Die FPÖ zeigte Verständnis dafür, dass sich der Landesjagdverband mit allen Mitteln wehrt und eine Verfassungsklage vorbereitet. „Dieser Schritt ist vollkommen verständlich. Vor allem in Anbetracht dessen, dass durch das neue Jagdgesetz der mittlerweile seit 70 Jahren bewährte Landesjagdverband de facto aufgelöst und vom Land abgelöst wird“, so FPÖ-Landtagsabgeordneter Alexander Petschnig.

Grüne: „SPÖ rettete sich vor Volksabstimmung“

„Bei so viel Intransparenz im Hintergrund der Gesetzesnovelle drängt sich Frage auf, ob es im Hintergrund Vereinbarungen zwischen der SPÖ und den Besitzern von Jagdgattern gibt“, fragte sich der Grüne Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller und ergänzte: „Zumindest vor einer blamablen Volksabstimmung im Jubiläumsjahr konnte sich die SPÖ retten, ob das verfassungsrechtlich sauber war, wird sich zeigen.“