Wirtschaftskammer (WKÖ) in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Wirtschaft

WK-Wahl: Erste Verhandlung zu Betrug

Wegen des Verdachts der Wahlfälschung bei der letzten Wirtschaftskammer-Wahl im Vorjahr hat es jetzt am Bezirksgericht Neusiedl am See eine erste Verhandlung und Geständnisse gegeben. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt bestätigte eine Presseaussendung der Landessprecherin der Grünen Wirtschaft, Anja Haider-Wallner.

Es geht um die mutmaßliche Fälschung von Wahlkartenanträgen und Stimmzetteln für die Wirtschaftskammer-Wahl vorigen März. Schon kurz nach der Wahl hatten die Grünen Unregelmäßigkeiten geortet und später Anzeige erstattet – mehr dazu in Grüne: Unregelmäßigkeiten bei WK-Wahl.

Beschuldigte geständig

Bei den Beschuldigten handelt es sich um den Betreiber einer Agentur für 24-Stunden-Betreuerinnen und seine Gattin. Sie sollen bei der Kammerwahl zugunsten des ÖVP-Wirtschaftsbundes Wahlkarten und Stimmzettel manipuliert haben. Der Agentur-Betreiber hatte bei der Wahl für den Wirtschaftsbund kandidiert – er und seine Frau zeigten sich vor Gericht, wie auch schon im Vorfeld der Verhandlung, voll geständig – mehr dazu in WK-Wahl: Laut StA mehrere Geständnisse

Gericht entscheidet sich für Diversion

Das Gericht hat sich deshalb auch für eine Diversion entschieden – das heißt, es wird eine Diversionsmaßnahme ausgesprochen – das kann gemeinnützige Arbeit sein bis hin zur Zahlung eines Geldbetrages. Im konkreten Fall hat sich die Richterin für einen Geldbetrag entschieden, und zwar für eine Diversion zum höchsten Satz. Der Beschuldigte muss demnach 3.800 Euro, seine Frau 720 Euro zahlen. Im Falle einer Verurteilung hätte der Beschuldigte seinen Gewerbeschein verloren. Das wollte die Richterin verhindern, daher die Diversion.

Staatsanwaltschaft könnte Beschwerde einlegen

Die Staatsanwaltschaft hat sich allerdings gegen eine Diversion im Falle des Hauptbeschuldigten ausgesprochen, weil der Mann Wahlwerber, Funktionär und auch Wahlzeuge für den ÖVP-Wirtschaftsbund gewesen sei und eine höhere Vorbildwirkung habe. Die Staatsanwaltschaft könnte deshalb nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist und Prüfung des Diversionsbescheides Beschwerde einlegen, womit sich dann das Landesgericht mit dem Fall beschäftigen müsste.