Polizisten kontrollieren ob die behördliche Quarantäne auch eingehalten wird
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Coronavirus

Quarantänezeit ausgeweitet

Im Burgenland ist die Quarantäne für Covid-19-Erkrankte und Kontaktpersonen ausgeweitet worden. Letztere müssen nun 14 Tage in behördlich angeordnete Absonderung, erklärte eine Sprecherin des Koordinationsstabs Coronavirus am Sonntag.

Für Infizierte und Personen mit Symptomen gelte die Quarantäneregelung aufgrund der Inzidenzfälle nun „bis auf Widerruf“, so die Sprecherin. Man setze somit eine Empfehlung des Bundes um, wurde betont.

Erkrankte nach sieben Tagen noch einmal getestet

Erkrankte werden am siebenten Tag der Quarantäne abermals getestet, hieß es. Nach einer weiteren Untersuchung kann die Absonderung ab dem zehnten Tag beendet werden, wenn ein weiterer PCR-Test negativ ist oder der Ct-Wert, der die Infektiosität bestimmt, über 30 liegt. Zudem dürfen zumindest 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sein. Sollte ein Test positiv ausfallen, werden in „kleineren Abständen“ regelmäßig Untersuchungen durchgeführt.

K1-Personen können mit Test auf zehn Tage verkürzen

Kontaktpersonen der Kategorie 1 können ihre Absonderung auf zehn Tage verkürzen, wenn sowohl die am siebenten Tag abgenommene Probe als auch eine weitere am zehnten Tag negativ ausfallen und keine Symptome erkennbar sind. Kontaktpersonen, die positiv getestet werden, können laut Sprecherin ihre bereits abgeleistete Quarantäne nicht an die als Infizierte abzuleistende anrechnen.

Infektiöse B.1.1.7-Variante: Anteil bei 88 Prozent

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es, dass die Verlängerung der Quarantäne im Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde liegt. Eine verlängerte Quarantäne sei insbesondere im Hinblick auf eine vermutete längere Ansteckungsfähigkeit bei gewissen Virusvarianten sinnvoll. Beim Burgenland beläuft sich der Anteil der infektiöseren N501Y-Variante B.1.1.7 laut dem aktuellen AGES-Variantenbericht auf 88 Prozent und liegt damit weit über dem Österreich-Schnitt von zwei Dritteln.