Nach dem Commerzialbank-Skandal gibt es 15 Klagen mittlerweile gegen die Republik, in denen argumentiert wird, dass die Bundesbehörden Aufsichts- und Ermittlungspflichten verletzt haben. Den Prüfern der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) fielen die jahrzehntelangen Kredit- und Bilanzfälschungen in der Commerzialbank erst im Sommer 2020 auf – trotz Prüfungen an Ort und Stelle in den Jahren 2015 und 2017 im Auftrag der FMA. Nach dem Whistleblower-Tipp 2015 an die FMA und WKStA hatten die OeNB-Prüfer nichts Relevantes gefunden, die WKStA ermittelte nicht weiter.
Experten analysierten Bericht
Die WKStA ließ nun diesen Prüfbericht durch zwei Experten analysieren. Zwar habe die OeNB in dem Bericht 65 Mängel zum Kreditmanagement festgestellt, zum Beispiel verweisen die Experten darauf, dass die OeNB Umstände beschreibe, wie sie auch bei fingierten Krediten auftreten können.
Allerdings gebe es keinen Bezug zum Whistleblower-Tipp, so die Experten in ihrer „wirtschaftskundigen Stellungnahme“.
Daher sei es nicht nachvollziehbar, worauf sich die FMA bezogen habe, als sie der WKStA Anfang 2016 mitteilte, dass der „Vorwurf des Whistleblowers gegen die Bank nicht bestätigt werden konnte“. Der entsprechende fünfseitige Bericht der OeNB zur Whistleblower-Meldung langte bei der WKStA erst Ende 2020. Allerdings hatten die OeNB-Prüfer auch in diesem Bericht gemeldet, dass sich der Verdacht nicht erhärtet habe.
Weitere Ermittlungen
Die WKStA ist der Ansicht, die Prüfergebnisse seien nicht vollständig an sie weitergeleitet worden. Die FMA meint, aufgrund des Bankgeheimnisses habe man – ohne richterliche Genehmigung – gar nicht den ganzen Prüfbericht weiterleiten dürfen. Die von der WKStA beauftragten Experten schlagen zur Klärung des Sachverhaltes weitere Ermittlungen vor.