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Masseverwalter und Land klagen Republik

Der Gläubigerausschuss im Konkurs der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland hat am Montag die Amtshaftungsklage der Masseverwalter gegen die Republik Österreich genehmigt. Gefordert werden 303 Millionen Euro Schadenersatz wegen „kollektiven Versagens der Organe der Republik Österreich“. Auch das Land klagt die Republik.

Die eingeklagte Summe des Landes beträgt 4,9 Millionen Euro. Das Land Burgenland will das Geld zurück, das die Energie Burgenland durch die Commerzialbank verloren hat. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte die Klage des Landes bereits nach Bekanntwerden der Bankenpleite vergangenen Sommer als Geschädigter über die Energie Burgenland und das Regionalmanagement (RMB) angedacht. Am Montag wurde sie nun eingebracht. Begründet wird die Klage der Republik mit dem „Fehlverhalten“ der Finanzmarktaufsicht (FMA), der Nationalbank (OeNB), der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Laut dem Anwalt des Landes, Johannes Zink, wurde ebenfalls eine Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt. Man sei der Überzeugung, dass der Paragraf 3 des FMA-Behördengesetzes verfassungswidrig ist, da dieser eine direkte Haftung der Republik für das Verhalten der FMA gegenüber einzelnen Sparern der Commerzialbank ausschließe.

„Jene Beteiligungen des Landes Burgenland, die durch das Aufsichtsversagen der Finanzmarktaufsicht, der ÖNB und das mögliche Versagen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Commerzialbank-Skandal geschädigt wurden, haben nunmehr Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Im Wesentlichen geht es hierbei um die Frage, ob den zuständigen Behörden bei sorgfältiger Arbeit früher auffallen hätte müssen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zuging. Wir möchten auch für jene Sparer rechtliche Klarheit schaffen, die geschädigt wurden und bisher selbst nicht gegen die Republik vorgegangen sind. Damit verfolgen wir konsequent den Weg, der bereits nach Bekanntwerden der Commerzialbank-Pleite angekündigt und eingeschlagen wurde“, so Doskozil Montagnachmittag.

Masseverwalter argumentieren ähnlich

Auch die Masseverwalter der Commerzialbank Mattersburg, Kosch & Partner Rechtsanwälte, bringen eine Klage gegen die Republik ein. Sie sprechen von einem kollektiven Versagen der Aufsichts-, Prüf- und Ermittlungsorgane der Republik Österreich. FMA, OeNB und Finanzministerium seien ihren Prüf- und Aufsichtspflichten sowie die WKStA und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ihren Ermittlungspflichten nicht nachgekommen, hieß es am Montag in einer Aussendung.

Im November forderten die Masseverwalter die Republik zur Zahlung der 303 Millionen Euro auf, die Republik lehnte das jedoch am 8. Februar ab. In Folge klagen die Masseverwalter die Republik nun auf exakt 303.069.717 Euro und 11 Cent. Der Gläubigerausschuss stimmte der Klage am Montag zu.

Die Chancen, dass die Gläubiger das Geld auch bekommen, sind jedoch gering, auch wenn die Klage erfolgreich wäre. Denn vorrangig muss der Forderung der Einlagensicherung in Höhe von rund 470 Millionen Euro nachgekommen werden, aus heutiger Sicht dürfte aber selbst hier nur ein Teil der Forderung ersetzt werden.

Lange Liste an Verfehlungen angeführt

Insgesamt 57 Seiten widmeten die Anwälte den Verfehlungen der Prüf- und Ermittlungsorgane, hieß es in der Aussendung. Sie bemängeln unter anderem, dass es 13 Jahre lang – von 2002 bis 2015 – keine Vor-Ort-Prüfung der Aufseher bei der Commerzialbank gegeben habe. Auch sonst sei die Überwachung der Bank nicht ausreichend gewesen.

Zudem hätte den Aufsehern die (fiktiven) hohen Einlagen der Commerzialbank bei anderen heimischen Banken auffallen müssen, da diese nicht von anderen Banken gemeldet wurden, lautet ein weiterer Vorwurf. „Ein simpler Abgleich dieser Daten hätte die Malversationen bei der Commerzialbank Mattersburg sofort aufgedeckt.“ Auf die 2015 bei der Prüfung der Bank entdeckten Mängel und Gesetzesvorstöße hätte nach Meinung der Masseverwalter härter reagiert werden müssen, zumindest mit einer Abberufung des Vorstandes und der Einberufung eines Regierungskommissärs. Die einzige Folge sei jedoch damals die Forderung von „Verbesserungen“ gewesen.

Whistleblower-Meldung ohne Folgen

Weitgehend folgenlos sei außerdem die Whistleblower-Meldung an die FMA und die WKStA aus dem Jahr 2015 gewesen, kritisieren die Anwälte. „Statt die indizierten Schritte und eigenständige Ermittlungsschritte zu setzen, wurden die in der Whistleblower-Meldung im Detail beschriebenen Vorwürfe unverständlicherweise nicht eigenständig verfolgt und schließlich in unvertretbarer, rechtswidriger und schuldhafter Weise vorzeitig eingestellt“, wird aus der Klage der Masseverwalter zitiert.