Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Gericht

Sohn mit Messer verletzt – Mutter wird eingewiesen

Eine 41-jährige Frau ist am Montag vom Landesgericht Eisenstadt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, weil sie im Juli 2020 ihrem neunjährigen Sohn ein Messer in die Brust gerammt haben soll.

Die Frau habe sich in einem psychotischen Zustand befunden und versucht, ihr Kind mit einem Stich in die Brust im Bereich des Herzens zu töten, betonte der Staatsanwalt. Das Geschworenengericht stellte mit acht zu null Stimmen ihre Unzurechnungsfähigkeit fest.

Die 41-Jährige habe schon länger psychische Probleme. Anfang 2020 habe sie ihre Medikamente abgesetzt – „sie hat gemeint, dass es ihr besser geht und dass sie die jetzt nicht mehr braucht“, erzählte ihre Tochter vor Gericht. Knapp eine Woche vor dem Vorfall sei ihr Zustand dann schlechter geworden. In der Nacht des 16. Juli soll die Frau nicht geschlafen haben und stattdessen durch das Haus gegangen sein. Gegen 4.30 Uhr sei ihr Lebensgefährte durch Schreie des neunjährigen Sohnes wach geworden und habe diesen verletzt in seinem Zimmer gefunden. Die 41-Jährige sei da schon nicht mehr im Raum gewesen, führte der Verteidiger der Angeklagten aus.

Mutter und Sohn schweigen zu dem Vorfall

„Wir wissen kaum etwas über diesen Vorfall“, sagte der Verteidiger. Mit der 41-Jährigen und dem mittlerweile zehnjährigen Sohn, der nicht gegen seine Mutter aussagen wollte, würden die einzigen beiden Personen, die damals anwesend waren, nichts sagen. Die Frau sei in eine „Teufelsspirale im Kopf“ geraten – mit Halluzinationen und Wahnideen. Der Bub wurde bei dem Vorfall leicht verletzt, er erlitt eine oberflächliche Schnittverletzung.

Wahnvorstellungen und Ängste

Von der Frau gebe es nur eine Aussage vom August, bei der sie gesagt habe, sie könne sich an wenig erinnern. „Ich hätte die Tabletten nehmen sollen, konnte sie mir aber nicht holen, weil ich keine Maske mit hatte. Ich kam in einen Gedankenkreis. Das war ein Fehler“, zitierte Richterin Karin Lückl aus der Befragung. Die Tochter der 41-Jährigen, die bereits von Zuhause ausgezogen ist, berichtete, dass es ihrer Mutter in der Zeit vor der Tat nicht gut gegangen sei. „Sie war in sich geschlossen und wollte nicht mit mir reden, auch wenn ich auf sie zugangen bin“, betonte die junge Frau.

Die Angeklagte habe Wahnvorstellungen gehabt und das WLAN abgedreht, weil sie Angst hatte, abgehört zu werden. Außerdem habe sie sich Sorgen um ihren Sohn gemacht, weil sie gedacht habe, dass böse Mächte ihn töten wollen, zitierte Lückl aus einem Gutachten.

Für Entlassung noch zu früh

Der Sachverständige sagte, er sehe die Chance, dass die Frau mit der entsprechenden Behandlung mit ihrem Sohn noch ein „sehr langes, positives, gemeinsames Leben“ führen können wird. Für eine Entlassung und eine Rückkehr zur Familie sei es aber noch zu früh.

Der Verteidiger sah nicht erwiesen, dass die Frau ihren Sohn tatsächlich töten wollte. „Wenn sie ihren Sohn töten will in diesem Moment, dann schafft sie das, dann macht sie das“, betonte er. Die Stichverletzung sei aber nur 0,7 Zentimeter tief gewesen.

Das Gericht sei zum Schluss gekommen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh sei, sie zu entlassen, und dass eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zielführender sei, erläuterte Lückl bei der Urteilsverkündung. „Aber Sie sind auf einem sehr guten Weg. Ich bin guter Dinge, dass Sie sich dort sicher nicht über Jahre aufhalten werden“, sage sie. Das Urteil ist rechtskräftig.