Abgeordnete im Landtagssitzungssaal
ORF/Peter Keinrath
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Politik

Sonderlandtag zeitgleich mit U-Ausschuss

Die von der ÖVP verlangte Sondersitzung des burgenländischen Landtags zum Thema Raumplanung findet am kommenden Donnerstag statt – zeitgleich mit dem Commerzialbank-Untersuchungsausschuss. Bei der Opposition gehen deswegen die Wogen hoch.

Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) gab den Termin für den Sonderlandtag am Dienstag bekannt. Die ÖVP bringt dazu einen Dringlichkeitsantrag zur „unverzüglichen Aufnahme von Parteienverhandlungen zur Änderung des Raumplanungsgesetzes 2019“ ein.

Debatte über Dringlichkeitsantrag ab 12.00 Uhr

Die Sondersitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet – genau wie die dieswöchige U-Ausschuss-Sitzung, bei der etwa Ex-Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) befragt wird. Im Landtag wird der Dringlichkeitsantrag ab 12.00 Uhr debattiert, hieß es aus dem Büro der Landtagspräsidentin. Sie werde am Donnerstagmorgen als Vorsitzende am U-Ausschuss teilnehmen.

Opposition vermutet Ablenkungsmanöver

Unmut über die Terminkollision herrscht in der Opposition. Für die ÖVP Burgenland ist das verfassungswidrig. ÖVP-Klubchef Markus Ulram ortete einen „schlechten Faschingsscherz“. Die Landtagspräsidentin habe ihre Überparteilichkeit abgelegt. Ulram forderte Konsequenzen und kann sich vorstellen, dass der Dritte Landtagspräsident Kurt Maczek (SPÖ) Dunst ersetzt. Die ÖVP habe den Sonderlandtag beantragt, um das Raumplanungsgesetz nach dem Einspruch des Ministerrats nochmals auf Landesebene zu diskutieren. Dass das nun gleichzeitig mit dem U-Ausschuss passieren soll, sei kein Zufall, sondern ein Ablenkungsmanöver von Versäumnissen und Verfehlungen der SPÖ.

Regina Petrik, Markus Ulram, Alexander Petschnig
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In der Opposition (Archivfoto) herrscht Empörung über den Termin

Die FPÖ sprach von einer „regelrecht überfallsartige Einberufung dieser Sondersitzung“. FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig warf der SPÖ vor, von der Befragung von Niessl und der Ex-Bundesratspräsidentin Inge Posch-Gruska (SPÖ) im Untersuchungsausschuss ablenken zu wollen.

Die Grünen stießen ins gleiche Horn. Es zeige, wie nervös die SPÖ mittlerweile sei, dass Dunst die Sondersitzung gleichzeitig zur Niessl-Befragung ansetze. Das sei ein schweres Foul und das Verlassen des demokratischen Weges, kritisierte, Klubobfrau der Grünen, Regina Petrik. Dunst selbst habe vor Beginn des U-Ausschusses vorgeschlagen, dass keine Ausschusssitzungen in einer Woche, in der auch der Landtag zusammentritt, stattfinden werden.

Kritik für SPÖ „skurril“

SPÖ-Klubchef Robert Hergovich dagegen bezeichnete die Reaktionen am Dienstag als „skurril“. Das Verlangen der ÖVP auf einen Sonderlandtag werde rasch umgesetzt, um schnell weiterzuarbeiten. Aufgrund von Covid-19-Bestimmungen sei ohnehin nur die Hälfte der Abgeordneten im Landtag anwesend, die andere Hälfte sei frei verfügbar und für den U-Ausschuss einsetzbar.

Dunst: Niessl-Befragung während Sitzungsunterbrechung

Auch Landtagspräsident Dunst wies die Kritik zurück. Es gebe quasi zwei Mannschaften von Abgeordneten – eine für den Landtag und eine für den Ausschuss, sagte auch sie. Außerdem starte die Landtagssitzung um 9.00 Uhr und werde dann aufgrund der Geschäftsordnung bis 12.00 Uhr unterbrochen. Der Ausschuss befrage Ex-Landeshauptmann Niessl am Vormittag ab 9.15 Uhr, sodass Abgeordnete, die zuhören wollten, dies auch könnten, so Dunst.

Landtagspräsidentin Verena Dunst
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Landtagspräsidentin Dunst verteidigte ihre Entscheidung

Sie habe den schnellstmöglichen Termin für den Sonderlandtag – der innerhalb von 14 Tagen nach Antrag stattfinden muss – gewählt und zudem einen Tag an dem der für Raumplanung zuständige Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) dabei sein könne. Das wäre beispielsweise aus Termingründen am Freitag, 19. Februar, sowie am Freitag, 26. Februar, nicht der Fall gewesen, sagte Dunst.

Präsident bestimmt Termin

Laut der Geschäftsordnung des Landtags legt die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident Zeit und Tagesordnung der Landtagssitzungen fest. Der Termin muss den Abgeordneten und Landtagsklubs mindestens 24 Stunden vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn außerordentliche Verhältnisse die Einhaltung der Frist nicht zulassen.