Commerzialbank
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OeNB-Bericht zu Whistleblower-Vorwürfen

In der Causa Commerzialbank hat die Nationalbank bekanntlich 2015 Hinweise von Whistleblowern in der Bank geprüft und die Vorwürfe gegen Bankchef Martin Pucher dabei nicht bestätigt. Dem ORF Burgenland liegt nun die Begründung dafür vor.

Die Sitzungen des Commerzialbank-U-Aussschusses sind fast vorbei. Der Ausschuss befragte im Dezember FMA-Vorstand Helmut Ettl und vergangene Woche Nationalbank-Vizegouverneur Gottfried Haber – mehr dazu in Liveticker zum U-Ausschuss am 3. Februar. Beide blieben dabei: Es handle sich um einen Kriminalfall, nicht um ein Versagen der Bankenaufsicht.

Whistleblower-Meldung auf FMA-Plattform
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Anonymer Hinweis auf der Whistleblower-Plattform der FMA

Anonymer Hinweis wurde 2015 geprüft

Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) prüfte im Juni 2015 nach einem anonymen Hinweis auf Bankchef Puchers Malversationen im Auftrag der FMA in der Commerzialbank. Der Hinweis ging auf der Whistleblower-Plattform der FMA ein. Danach erhielt die FMA damals ein fünfseitiges Schreiben der OeNB-Prüfer mit dem Titel „Erkenntnisse aus der Vor-Ort-Prüfung zur Whistleblower Meldung“.

Die Nationalbank stellte darin fest: „Im Rahmen der OeNB-Prüfung konnte der in der Whistleblower-Meldung erhobene Vorwurf gegen den Vorstandsvorsitzenden der CBM nicht bestätigt werden.“ Und weiter hieß es: „Auch zu der in der Meldung angeführten Schadenshöhe von bis zu EUR 50 Mio. können seitens der OeNB-Prüfer keine gesicherten Angaben gemacht werden, diese Größenordnung scheint jedoch nicht plausibel.“

OeNB-Prüfbericht
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Auszug aus dem OeNB-Prüfbericht

Keine direkten Befragungen

Die Nationalbankprüfer schränkten jedoch ein, dass sie lediglich dem Prüfungsauftrag entsprechend handelten. Direkte Befragungen zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten lägen nicht im Aufgabenbereich einer bankenaufsichtsrechtlichen Prüfung. Geprüft wurden beispielsweise die anonymen Vorwürfe, dass Pucher Geld zur eigenen Schuldenabdeckung und der seiner Kinder abgezweigt habe. Die Nationalbankprüfer analysierten Puchers Konten sowie die Konten seiner Ehefrau und Kinder und stellten fest: „Der Vorhalt … konnte nicht verifiziert werden.“ Der Tipp, dass Pucher falsche Konten angelegt habe und diese durch Großbuchstaben und die Kontonummer 58 leicht zu erkennen gewesen seien, wurde ebenfalls geprüft. Dazu stand im Bericht: „…die Kontenlogik mit der Zahl 58 konnte nicht verifiziert werden.“

OeNB-Prüfbericht
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Auszug aus dem OeNB-Prüfbericht

Kern der Vorwürfe stimmte

Heute weiß man, dass einige Details im anonymen Hinweis falsch waren, der Kern aber stimmte. Die FMA schickte den OeNB-Prüfbericht damals an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese ermittelt mittlerweile gegen drei FMA-Verantwortliche wegen Amtsmissbrauchs – mehr dazu in Ermittlungen gegen FMA-Mitarbeiter. Die Prüfergebnisse seien nicht vollständig weitergeleitet worden. Die FMA meinte, aufgrund des Bankgeheimnisses habe man – ohne richterliche Genehmigung – gar nicht den ganzen Prüfbericht weiterleiten dürfen.

Allerdings fanden Nationalbankprüfer und Finanzmarktaufsicht damals schon einen strafrechtlich relevanten Vorwurf und erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Aber diese leitete keine Ermittlungen ein. Erst im Vorjahr wurde die Bank geschlossen.