Die Novelle des Raumplanungsgesetzes wurde im Dezember im Landtag beschlossen. Es sieht eine Windkraft- und Fotovoltaikabgabe „als Ausgleich für die durch Fotovoltaikanlagen (…) und durch Windkraftanlagen bewirkte Belastung des Landschaftsbildes“ vor. Der Einspruch des Bundes gegen die Novelle kommt nun gerade noch rechtzeitig zum Ablauf der Acht-Wochen-Frist, die das Finanzverfassungsgesetz dafür vorsieht.
Bund: Abgabe im Gegensatz zum Regierungsprogramm
Diese neue Abgabe wirke kontraproduktiv für die Errichtung und den Betrieb von Windkraft- und Fotovoltaikanlagen auf Freiflächen und stehe damit „im starken Gegensatz“ zum aktuellen Regierungsprogramm, hieß es dagegen in der Ministerratsvorlage. Die Bundesregierung hat das Ziel, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen.

Der Staatssekretär im Klimaministerium, Magnus Brunner (ÖVP) erklärte in einer Stellungnahme gegenüber der APA: „Ein Blankoscheck für Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ist inakzeptabel.“ Der Plan, Fotovoltaik- und Windkraftanlagen willkürlich Gebühren aufzuerlegen, deren Höhe völlig unbekannt sei und jederzeit einseitig erhöht werden können, sei ein „völlig falscher Weg“. Damit würde das Ziel, zu 100 Prozent sauberen Strom zu produzieren, behindert.

Dorner: „Rechtlicher Graubereich beseitigt“
Die Novelle des Raumplanungsgesetzes war schon vor dem Beschluss durch den Landtag im Dezember auf Kritik gestoßen. Unter anderem wegen der darin enthaltenen Abgabe, die nun auch von der Bundesregierung beanstandet wurde. Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hatte im Dezember dazu erklärt, dass mit der Windkraftabgabe ein „rechtlicher Graubereich beseitigt“ werde.

Mit einer landesweit einheitlichen Lösung sei eine fixe Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden, welche konkreten Beträge eine Gemeinde erhalte. Es handle sich jedenfalls um keine neue Abgabe, sondern eine abgesicherte Rechtsgrundlage für die Einnahmen der Gemeinde, so Dorner. Festgelegt wird diese per Verordnung durch die Landesregierung. Mit dieser Passage ist das Finanzministerium nicht einverstanden und wird dabei durch einen Bericht des Klimaschutzministeriums gestützt.
Dorner: Bundesregierung blockiert Fotovoltaik-Ausbau
Mittwochmittag bezeichnete Dorner den Einspruch in einer Aussendung als „unfreundlichen Akt gegenüber dem Burgenland und ganz schlechten politischen Stil“. „Ohne mit dem Land in Kontakt zu treten, wird uns heute über die Medien ausgerichtet, dass die Bundesregierung im Ministerrat Einspruch gegen unsere Raumplanungsnovelle erhebt", so Dorner. Die Bundesregierung blockiere auf Betreiben von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) mit ihrem Einspruch nicht nur den Ausbau der Fotovoltaik, sondern stürze auch die Gemeinden – nicht nur im Burgenland – in ein mögliches finanzielles Chaos.
Seltene Maßnahme
Derartige Einsprüche der Bundesregierung sind laut einem Bericht des Ö1-„Morgenjournals“ sehr selten. Nach dem Beschluss im Ministerrat regelt nun das Finanzverfassungsgesetz den weiteren Ablauf. Demnach kann der Landtag den Gesetzesbeschluss wiederholen und wenn die Bundesregierung ihren Einspruch dann nicht zurückzieht, entscheidet ein Ausschuss bestehend aus je 13 Mitgliedern des Nationalrats und des Bundesrats.

Hergovich: Werden die Sache prüfen
Der burgenländische SPÖ-Klubchef Robert Hergovich erklärte dazu am Mittwoch gegenüber Journalisten, man werde die Sache prüfen. Er selbst sei erst am Morgen über den Einspruch informiert worden und kenne die Argumentation der Regierung noch nicht. „Wir werden das anschauen und prüfen, ob es ein Zeichen gegen das Burgenland ist oder ob inhaltlich etwas zu verändern ist“, so Hergovich am Rande des Commerzialbank-U-Ausschusses.

Opposition fühlt sich bestätigt
Alle anderen Landtagsparteien fühlten sich am Mittwoch durch den Einspruch bestätigt. ÖVP-Klubchef Markus Ulram sagte, dass dies aber nur ein Punkt in der Novelle sei. Für „verfassungsrechtlich schwer bedenklich“ halte er etwa auch die ebenso darin enthaltene Baulandsteuer. Die Grünen meinten, hier eine Landschaftsschutzabgabe einzuführen, während bei anderen Errichtungen wie Einkaufszentren, Hotelbauten und Gewerbegebieten der Landschaftsschutz für die Landesregierung keine Rolle spiele, zeige, wie beliebig mit Landschaftsschutz umgegangen werde. Die FPÖ sagte, der Gesetzesentwurf hätte von Anfang an SPÖ-typische Verstaatlichungstendenzen gezeigt und könne verfassungsrechtlich unmöglich halten.
Ministerrat befürchtet negative Auswirkungen
Im Ministerratsvortrag hieß es, um den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern, müssten die vorhandenen Restpotenziale stark ausgenutzt werden, daher seien im Ökostromgesetz sowie im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket Betriebs- und Investitionsförderungen vorgesehen.
Der bisherige Ausbau der Windkraft sei fast ausschließlich im Landesosten erfolgt. Künftig sollen aber auch „neue“ Bundesländer und Standorte windkraftmäßig erschlossen werden. Neue nach rein regionalgeografischen Gesichtspunkten definierte Kostenfaktoren würden die Konzeption eines Standort-Differenzierungsmodells deutlich erschweren und hätte negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Investitionsbereitschaft. Die Situation bei der Fotovoltaik gestalte sich ähnlich.
Abgabe im Zentrum der Kritik
Neue Förderansätze, die eine gleichmäßigere regionale Verteilung der Standorte unterstützen und so für Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen sollen, dürften nicht durch neue regionale Abgaben konterkariert werden, so die Ministerratsvorlage. Generell würde daher der Anreiz durch die bestehenden und geplanten Fördermodelle durch eine zusätzliche Abgabe reduziert und die Förderlandschaft komplizierter werden. Dies hätte zur Folge, dass entweder weniger Projekte realisiert werden oder die Förderungen müssten erhöht werden – und diese wiederum wäre von den Verbrauchern zu finanzieren. Die Abgabe stehe somit „im starken Widerspruch“ zur Gesetzgebung des Bundes. Befürchtet wird auch, dass dieser Widerspruch die Akzeptanz für den erneuerbaren Ausbau sinkt.
Außerdem sieht der Ministerrat das Determinierungsgebot durch das Gesetz verletzt, denn es ermächtigt die burgenländische Landesregierung, die Höhe der Abgabe durch Verordnung festzusetzen. Im Ministerratsvortrag wird allerdings darauf hingewiesen, dass Verordnungen lediglich präzisieren können, was im Wesentlichen in einem Gesetz vorgezeichnet wurde. Das Gesetz enthalte aber keine Regelung über die Höhe der Abgabe, sondern delegiere diese ohne jede Vorgabe an den Verordnungsgeber.