Die Landesregierung muss nun innerhalb von vier Wochen einen Bescheid erlassen, hieß es am Freitag gegenüber der APA. Die SPÖ hatte bereits angekündigt, das Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass die Gatterjagd ab 2023 verboten ist. Der VGT möchte die Volksabstimmung trotzdem durchführen – mehr dazu in Gatterjagdverbot kommt nun doch.
Die Landesregierung muss nach der Bescheiderstellung binnen weiterer vier Wochen mit einer Verordnung den Stichtag und den Abstimmungstag festlegen. Wie bei einer Landtagswahl sind zahlreichen Fristen einzuhalten. Stimmberechtigt sind dann alle Burgenländer, die spätestens mit Ablauf des Tages der Volksabstimmung das Wahlrecht zum Landtag besitzen. Der Termin für die Volksabstimmung dürfte im Juni stattfinden.