Die offensichtlichste Maßnahme ist, dass die höherwertigen FFP2-Masken ab sofort im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern, wie Kfz-Werkstätten, sowie in Ordinationen verpflichtend getragen werden müssen. Auch in der Gastronomie, also beim Abholen von Speisen, sind FFP2-Masken Pflicht. Das gilt für alle Menschen ab 14 Jahren, Masken mit einem Ventil sind nicht erlaubt.
Große Nachfrage am Wochenende
Dementsprechend groß war in den vergangenen Tagen die Nachfrage nach den FFP2 Masken – mehr dazu in FFP2-Masken: Große Nachfrage, kein Engpass. Probleme bei der Beschaffung gab es im Burgenland aber nicht. Beim Wochenendeinkauf trugen viele Menschen schon die FFP2-Masken und deckten sich damit auch für nächste Woche bereits gut ein.
Stimmungsbild aus Mattersburg
Am Wochenende trugen viele Menschen beim Einkaufen schon die FFP2-Masken und deckten sich damit auch für nächste Woche bereits gut ein
Strafe von 25 Euro bei Verstoß gegen Maskenpflicht
Wer gegen die Tragepflicht verstößt, muss mit einem Organstrafmandat in der Höhe von 25 Euro rechnen, das sieht die Verordnung des Gesundheitsministeriums vor. Außerdem heißt es weiterhin Abstand halten – wobei der Babyelefant ausgedient hat, zumindest was seine Größe betrifft – zwei Meter beträgt der Mindestabstand nun und zwar im öffentlichen Raum. Davon ausgenommen sind natürlich Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.