Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Chronik

Tödlicher Unfall: Teilbedingte Haft für Lenker

Ein 22-Jähriger, der einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben soll, ist am Freitag am Landesgericht Eisenstadt zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Der Mann war im August in Zagersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit dem Auto eines Familienvaters kollidiert – dieser starb noch an der Unfallstelle.

Der Mann war im August in Zagersdorf alkoholisiert, unter Drogeneinfluss und mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit einem Pkw kollidiert. Der Lenker, ein Familienvater, starb noch an der Unfallstelle. Sein Sohn wurde leicht verletzt – mehr dazu in Siegendorf: Toter bei Verkehrsunfall.

Der 22-Jährige hatte laut Staatsanwaltschaft nach einer durchzechten Nacht 1,39 Promille Alkohol im Blut und hatte außerdem Cannabis konsumiert. Er habe vor dem Unfall am Vormittag die ganze Nacht nicht geschlafen und sei laut Angaben mehrerer Zeugen zu schnell unterwegs gewesen. Der Schuldspruch erfolgte wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig, gab aber an, sich an nichts mehr erinnern zu können. „Ich würde gerne den Film zurückspulen, um Ihnen Ihre Fragen beantworten zu können, aber ich kann es nicht“, betonte er. Der 22-Jährige wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt und verlor seinen Arbeitsplatz. Warum er an diesem Tag so viel getrunken und Cannabis konsumiert habe und dann zu schnell gefahren sei, könne er sich selbst nicht erklären. „Es tut mir sehr leid und ich bitte die Familie um Verzeihung“, sagte er.

Richterin Birgit Falb sprach den Angeklagten schuldig. Sie begründete das Urteil unter anderem mit generalpräventiven Gründen. „Das Urteil muss auch richtungsweisend sein für die Bevölkerung, dass sie sich nicht alkoholisiert in ein Fahrzeug setzt“, betonte Falb. Der Ehefrau des Opfers und dem kleinen Sohn wurden jeweils 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.