Illustration zum Thema Impfung mit Spritze und Impfstoff
QuickHoney/ORF.at
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Coronavirus

Die wichtigsten Infos zur Impfung

Die Impfungen zum Schutz vor Covid-19 haben im Burgenland begonnen. Hier finden Sie einen permanent aktualisierten Überblick über den Zeitplan, die Anmeldemöglichkeiten, sowie die Orte, an denen Impfungen durchgeführt werden.

Grundsätzlich gibt es vier Impfphasen im Burgenland. Das hat das Land Burgenland am 20. Jänner 2021 mitgeteilt. Je nach Impfphase werden unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geimpft.

Phase 1:

Die Phase eins war charakterisiert durch geringe Mengen an verfügbarem Impfstoff, komplexe Liefer- und Lagerbedingungen der verfügbaren Impfstoffe und einem daraus resultierenden Schwerpunkt der Impfungen auf institutionelle Settings.

Phase 1A

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen mit und ohne Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und Personen mit einer regelmäßigen Tätigkeit oder regelmäßigem Aufenthalt in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personen im Alter von über 80 Jahren
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie I – dazu gehört unter anderem Personal in Teststellen, ungeachtet der tatsächlichen Berufsgruppenzuordnung

Phase 1B

  • Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko sofern institutionell erreichbar
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II
  • Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege
  • Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz sowie deren persönliche Assistentinnen und Assistenten

Phase 2:

Da der Impfstoff von AstraZeneca für einige Wochen in Österreich nicht für Menschen über 65 Jahre zugelassen war, wurden zum Teil Gruppen, die in der Phase 2 an der Reihe gewesen wären, vorgezogen und mit AstraZeneca geimpft. Die Priorisierung in Phase 2 erfolgt nach Alter und gesundheitlichen Risiken, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen und Personen mit hohen gesundheitlichen Risiken, sowie Ansteckungsrisiko. Zusätzlich zu den in Phase 1 genannten Gruppen betrifft dies folgende Gruppen, bei denen von einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ausgegangen wird, insbesondere:

  • Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren abgestuft nach Alter und gesundheitlichen Risiken
  • Personen unter 65 Jahren mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko gemäß der Covid-19-Risikogruppe-Verordnung
  • Personen in 24h-Betreuung sowie deren Betreuungspersonen

Vorausgesetzt, dass allen Personen über 65 Jahren zeitnah eine Impfung angeboten wird, können folgende Personengruppen parallel geimpft werden:

  • Enge Kontaktpersonen von Schwangeren wegen des potenziell schweren Krankheitsverlaufes bei Schwangeren
  • Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III und IV
  • Personal in Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Ausgewählte Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko insbesondere in Polizei, Strafvollzug, Bundesheer
  • Im Falle einer ausreichenden Verfügbarkeit in der Altersgruppe unter 65 Jahren Personen mit erhöhtem Risiko nach Priorisierung des Nationalen Impfgremiums

Phase 3:

Die Phase 3 kennzeichnet sich durch eine großflächige Impfstoffverfügbarkeit, wodurch eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann. Die primäre Priorisierung in Phase 3 erfolgt weiterhin nach Alter und gesundheitlichen Risiken, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen und Personen mit gesundheitlichen Risiken. Außerdem kann zusätzlich (immer unter der Voraussetzung von ausreichend verfügbaren Impfstoffen) eine Priorisierung aufgrund der Lebens- und Arbeitsverhältnisse (sowohl haupt- als auch ehrenamtlich) erfolgen, wie zum Beispiel:

  • Bewohnerinnen und Bewohner in engen/prekären Wohnverhältnissen (Gemeinschaftsunterkünfte etc.)
  • Personen mit unbedingt erforderlicher grenzüberschreitender Reisetätigkeit aufgrund familiärer Verpflichtungen
  • Personal in Arbeitsverhältnissen oder Betätigungsfeldern die eine Virusübertragung begünstigen
  • Personal zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Personen mit regelmäßigem Kunden- bzw. Personenkontakt
  • Personen mit beruflich unbedingt erforderlicher grenzüberschreitender Reisetätigkeit

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Priorisierung nach organisatorischen Aspekten. Hier ist ausschlaggebend, dass einfach und rasch eine große Personenanzahl geimpft werden kann, unter primärer Verwendung von organisationseigenen Ressourcen (betriebliches Impfen; Personenkreise, welche leicht zentral erreicht und geimpft werden können). Die Phase 3 ist mit der Impfung aller Personen in Österreich, die sich impfen lassen möchten, abgeschlossen.

Vormerksystem seit 22. Jänner in Betrieb

Auch im Burgenland gibt es ein Vormerksystem für Impfungen – hier geht es zum Vormerksystem. Eine telefonische Vormerkung gibt es nicht. Wer keinen Internet-Zugang hat und niemanden kennt, der ihn anmelden könnte, kann sich auch an die Gemeinde wenden.

Das Vormerksystem ist über einen Button auf burgenland.at/coronavirus oder direkt hier Vormerksystem zu erreichen. Dann braucht man die Sozialversicherungsnummer und eine E-Mail-Adresse. Mittels Pin am Handy und einem Testmail werden die Daten bestätigt.

Risikopatienten melden sich ebenfalls über das Vormerksystem, die Bestätigung, dass es sich tatsächlich um einen solchen handelt, erfolgt über einen Arzt. Die Bestätigung durch den niedergelassenen Arzt ist seit Mittwoch, 27. Jänner, möglich. Im System lässt sich auch angeben, dass man rasch bei einer Station sein kann. Was die angegebene Berufsgruppe betrifft, hofft man auf Eigenverantwortung bzw. muss im System auch bestätigen, dass die Angaben korrekt sind.

Bisher sind die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZenca und von Johnson & Johnson zugelassen.

Nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde EMA den Impfstoff von Biontech/Pfizer für Jugendliche zugelassen hat, können sich auch diese für eine Impfung vormerken lassen – mehr dazu in Impfanmeldungen für 12- bis 15-Jährige gestartet.

Telefon-Hotline des Landes zur Impfung

Wer Fragen zur Organisation der Coronavirus-Impfung oder zum elektronischen Vormerksystem hat, kann Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 057 600 1035 die Hotline des Landes kontaktieren oder ein Mail an coronaimpfung@bgld.gv.at schreiben.

Sieben Impfstraßen im Burgenland

Im Burgenland wird in Ordinationen von niedergelassenen Ärzten und in den Imfpfstraßen die CoV-Schutzimpfung verabreicht.

  • Gols (Bezirk Neusiedl am See): Jetlhaus
  • Eisenstadt: Technologiezentrum (Eingang TechLab)
  • Müllendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung): Mehrzweckhalle
  • Mattersburg: Bauermühle
  • Neutal (Bezirk Oberpullendorf): Technologiezentrum
  • Oberwart: Informhalle
  • Heiligenkreuz im Lafnitztal (Bezirk Jennersdorf & Bezirk Güssing): Grenzlandhalle

Infohotlines

Das Gesundheitsministerium betreibt gemeinsam mit der AGES eine Infohotline zur CoV-Impfung. Unter 0800-555-621 kann man Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe stellen. Neben dem Land hat auch die Landeshauptstadt Eisenstadt eine Hotline eingerichtet, bei der man unter 02682/705 154 Informationen zur Impfung bekommt.