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Wirtschaft

CoV-Hilfen: Land erarbeitet Beteiligungsmodelle

Die Verlängerung des Lockdowns ist auch für die betroffenen Unternehmen eine große Belastung. Unterstützt werden sollen sie – laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) – mit einem Ausfallsbonus. Das Burgenland erarbeitet Beteiligungsmodelle zur Unterstützung von Unternehmen, Haftungsübernahmen bleiben aufrecht.

Der Ausfallsbonus kommt neu als ergänzende Wirtschaftshilfe. Bis zum Ende der Pandemie sollen Unternehmen damit maximal 30 Prozent oder 60.000 Euro ihres entfallenen Umsatzes pro Monat beantragen können – das gilt auch für Kulturbetriebe, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Sonntag. Eine Verlängerung des Umsatzersatzes – die sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer erhofft haben – gibt es nicht. Erstmals kann der Ausfallsbonus mit 16. Februar beantragt werden – mehr dazu in Wirtschaftshilfen werden aufgestockt.

Land legt Fokus auf Beteiligungen

Im Burgenland soll der Fokus künftig vor allem auf Beteiligungen zur Stärkung des Kapitals der Unternehmen liegen, hieß es seitens des Wirtschaftslandesrates Leonhard Schneemann (SPÖ). Über die Wirtschaftsagentur Burgenland werden gerade Covid-19-Beteiligungsmodelle erarbeitet. Ein Zuschussmodell des Landes wäre derzeit nicht wirksam, hieß es, denn der Bund verbiete teilweise Doppelförderungen, wie etwa beim Härtefallfonds. Beim Verlustersatz etwa gebe es bei Länderzuschüssen Gegenrechnungen mit der Bundesförderhöhe.

Schneemann: Kritik an offenen Skipisten

Das Burgenland hält aber die Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen aufrecht und verwies am Montag etwa auf die Erhöhung des Handwerkerbonus auf elf Millionen Euro zur Konsum-Stärkung. Kritik übte der Wirtschaftslandesrat daran, dass im Westen Skipisten offen sind, während Klein- und Mittelbetriebe nicht überleben könnten. Auch die Tourismusbranche leide. Nach Ende des harten Lockdowns werde im Burgenland wieder das Tourismus-Bonusticket greifen, das verlängert wurde, so der Landesrat – mehr dazu in Bonusticket bis 5. April verlängert.