Ausschuss-Tag 11: SPÖ-Fraktion
ORF
ORF
Politik

Streit über zugespieltes Dokument

SPÖ und ÖVP streiten über die Vorlage eines der SPÖ zugespielten Dokuments im Commerzialbank-U-Ausschuss. Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) lud deswegen zwei Vertreter der SPÖ-Fraktion vor.

Roland Fürst, SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, und SPÖ-Abgeordneter Kilian Brandstätter bekamen die BAK-Vorladung am vergangenen Freitag. Sie werden diese Wochen als Zeugen befragt. Die SPÖ hatte am 17. Dezember des Vorjahres einer Auskunftsperson im U-Ausschuss ein Protokoll aus der Landespolizeidirektion Burgenland vorgehalten, das sie selbst zugespielt bekommen habe. Bei der ÖVP sorgte dies bereits damals für Unmut. Die Vorgangsweise der SPÖ sei grundsätzlich korrekt gewesen, hieß es dazu am Montag aus dem Büro von Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ). Diese Möglichkeit stehe den Fraktionen offen.

Fürst stellt ÖVP-Intervention in den Raum

Auch Fürst betonte am Montag, dass die Vorlage zugespielter Dokumente im U-Ausschuss erlaubt sei, dies werde laufend gemacht und auch der Verfahrensrichter habe dies bestätigt. Er hatte schon am Sonntag die Frage in den Raum gestellt, ob die Vorladung vom Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung von der ÖVP Burgenland bestellt worden sei. Fürst kündigte dazu eine parlamentarische Anfrage an das Innenministerium an.

ÖVP wirft SPÖ unsauberes Arbeiten vor

Die burgenländische ÖVP hingegen kritisierte die Vorgangsweise der SPÖ, mit „zugespielten Dokumenten zu hantieren“: „Dieses unsaubere Arbeiten bringt die SPÖ im U-Ausschuss weiter in Bedrängnis“, kritisierte Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas in einer Aussendung und forderte die Offenlegung, von wem diese Akten kommen. Für ihn müsse sich der U-Ausschuss die Frage stellen, ob Akten von der SPÖ ohne Quellenangabe künftig überhaupt zugelassen werden.

Zugespielte Dokumente für FPÖ wichtige Beweisemittel

Die FPÖ betonte am Montag in einer Aussendung, dass zugespielte Dokumente im U-Ausschuss wichtige Beweismittel seien. Landesparteiobmann Alexander Petschnig kritisierte außerdem die „Totalverweigerung“ der Bundesregierung, Akten zu liefern.

Grüne: Behörde darf kein Dokument leaken

Zugespielte Dokumente seien für die Abgeordneten eine wichtige Unterlage in einem U-Ausschuss, sagte die Klubobfrau der Grünen, Regina Petrik. Eine Behörde dürfe aber keine vertraulichen Unterlagen an eine Partei weitergeben. Sollte tatsächlich eine Behörde das Dokument geleakt haben, dann müsse das untersucht werden. Sie persönlich glaube aber, dass sich Brandstätter versprochen habe, als er angegeben habe, dass er ein internes Schriftstück von der Landespolizeidirektion bekommen habe, weil er sich mit der Sachlage zu wenig auseinandergesetzt habe, sagte Petrik.