Konkret geht es den Tierschützern um die sogenannte Gatterjagd. Diese wurde mit dem novellierten Jagdgesetz am vergangenen Donnerstag wieder erlaubt – mehr dazu in SPÖ beschließt Landesbudget 2021.
Die Gesetzesnovelle sieht zwar ein Verbot der Treibjagd im Gatter vor, aber unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. „Es ist nur mehr auf den Einzelfall abgestellt. Es muss mit Gutachten nachgewiesen werden, dass hier der Tierschutz und die Weidgerechtigkeit eingehalten werden“, so Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) – mehr dazu in Bewegungsjagden in Gattern künftig „nur im Einzelfall“. Das ist den Tierschützern trotzdem zu wenig. Sie wollen mit der Volksabstimmung über das gesamte Gesetz erreichen, dass dieses nicht in Kraft tritt.
Laut burgenländischem Volksabstimmungsgesetz muss eine Volksabstimmung über ein Gesetz abgehalten werden, wenn es von 12.000 zum Landtag wahlberechtigten Bürgern schriftlich verlangt wird.