Coronavirus

202 Anzeigen seit Mitte November

Seit Beginn des harten Lockdowns am 17. November hat das Innenministerium 5.968 Anzeigen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz registriert, im Burgenland waren es 202. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appellierte vor diesem Hintergrund, im Privatbereich vorsichtiger vorzugehen.

Dazu kamen österreichweit 2.284 Organmandate nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz (2.211) und nach dem Epidemiegesetz 1950. „Die Zahl der Anzeigen ist seit Tagen rückläufig. Dennoch wird die Zahl der täglichen Neuinfektionen nicht im notwendigen Ausmaß geringer. Ein großer Teil der Neuinfektionen ist daher auf den privaten Lebensbereich zurückzuführen“, sagte Nehammer.

Verstoß gegen Quarantäne-Auflagen

Diese Anzeigen werden laut burgenländischer Polizei hauptsächlich gemacht, weil die Ausgangsbeschränkungen nicht eingehalten werden oder die geltenden Quarantänebestimmungen missachtet werden. Eine Anzeige gibt es, wenn man beispielsweise positiv getestet wird, von der Bezirkshauptmannschaft einen Absonderungsbescheid bekommt und dann gegen die Auflagen der Quarantäne verstößt – etwa das widerrechtliche Verlassen der Wohnung.

30 Organmandate: Ein Blick in den Deliktskatalog

Zudem wurden seit dem 17. November im Burgenland 30 Organmandate – also Geldstrafen für bestimmte, kleinere Übertretungen von Gesetzen – ausgestellt. Laut Polizei muss man 25 Euro bezahlen, wenn man etwa in einem Geschäft keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, oder 50 Euro, wenn man die Ein-Meter-Abstandsregel nicht einhält. Die Polizei Burgenland sei hierzulande laut eigenen Aussagen mit der Disziplin im Umgang mit den Coronavirusmaßnahmen grundsätzlich zufrieden – bis auf wenige Ausnahmen.

Während Quarantäne mit Hund spazieren

Unter anderem dieser Fall sorgt derzeit für Aufregung: Ein Linzer Wirt ist noch nicht rechtskräftig zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden, und zwar weil er während der Coronavirus-Quarantäne mit seinem Hund spazieren war. Das ist ein Verstoß gegen den Absonderungsbescheid – mehr dazu in Prozess gegen Quarantänebrecher.

Nehammer: Vor Weihnachten nicht leichtsinnig werden

Nehammer warnte wenige Tage vor Weihnachten, „dass der Leichtsinn nicht in die Wohnungen der in Österreich lebenden Menschen Einzug halten“ dürfe. „Wir müssen vor allem auch im privaten Lebensbereich jetzt noch vorsichtiger sein, wenn wir uns nach den Weihnachtsfeiertagen nicht in einer katastrophalen Situation wiederfinden wollen“, sagte Nehammer. „Nicht alles, was im privaten Bereich erlaubt ist, muss auch wirklich getan werden. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten gilt: Weniger ist oft mehr – um es in einfachen Worten zu sagen“, betonte der Innenminister.