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Politik

Mindestlohn auch für Gemeindebedienstete

In der Landtagssitzung am 10. Dezember sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den 1.700-Euro-netto-Mindestlohn für Gemeindebedienstete beschlossen werden. Die Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie diese Neuregelung umsetzen.

Mit einer Novelle des Gemeindebedienstetengesetzes wird die gesetzliche Basis für eine Neugestaltung des Gehalts- und Besoldungssystems geschaffen. Sie lässt den Gemeinden prinzipiell die Wahl, sich für die Anwendung des neuen Rechtes zu entscheiden – je nach nach Einschätzung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese Entscheidung kann rückwirkend per 1. Jänner 2021 getroffen werden.

Doskozil: Eine Frage der Wertschätzung

Die Landesregierung halte Wort und gehe fristgerecht die nächste Etappe in puncto Lohnfairness an, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Das sei eine Frage des Respektes und der Wertschätzung gegenüber Arbeitskräften, die einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität in den Gemeinden leisteten – auch und gerade während der Covid-19-Krise. Er gehe davon aus, dass kein Bürgermeister und keine Gemeinderatsmehrheit leichtfertig eigenen Mitarbeitern eine faire Entlohnung verweigern würden, so Doskozil.

Seit 2019 haben im Burgenland 866 Menschen vom Projekt Mindestlohn profitiert – im Landesdienst, in landesnahen Unternehmen und in der KRAGES.