In den heimischen Reisebüros bleiben viele Arbeitsplätze verwaist und Prospekte ungelesen. Drei Mitarbeiterinnen musste die Unternehmerin Jutta Ochsenhofer, die auch die Fachvertretung für Reisebüros in der Wirtschaftskammer Burgenland ist, kündigen. Zwei Mitarbeiterinnen sind in Kurzarbeit und im Homeoffice. Auch wenn Reisebüros als sogenannte nicht-körpernahe Betriebe offen halten dürfen, bleibt das Geschäft aus.
„Die Nachfrage für den Winter war gleich Null, daher haben wir jetzt keine Arbeit, was die Abwicklung der Winterreisen angeht. Die Sommerreisen sind teilweise schon buchbar, auch mit Stornofristen bis 14 Tage oder 31 Tage vor Anreise ohne Kosten. Nur die Kunden kommen nicht ins Büro, daher macht es für uns keinen Sinn, offen zu halten“, so Ochsenhofer.
Fixkostenzuschuss als Hilfe
Der von der EU beschlossene sogenannte Fixkostenzuschuss mit bis zu 800.000 Euro kommt, laut Ochsenhofer, Klein- und Mittelbetrieben in der Reisebürobranche zugute. „Wir haben die Beratungsleistung erbracht, haben keine Provision lukriert und wir mussten die stornierten Buchungen rückabwickeln – die Flüge oder die Kosten zur Refundierung einreichen, den Kunden, die bereits bezahlten Anzahlungen rückerstatten. Das hat alles Arbeit und Aufwendung gekostet. Das ist eben das Hauptproblem bei den Reisebüros. Darum haben wir gekämpft, dass wir das ersetzt bekommen“, so Ochsenhofer.
„Den einzigen Schönheitsfehler, den dieser Fixkostenzuschuss hat, ist eben die Deckelung mit 800.000 Euro. Da gibt es in Planung einen zweiten Fixkostenzuschuss, der dann mit drei Millionen Euro auch den größeren Firmen helfen sollte“, sagte die Reisebürofachfrau.
Zweites Standbein
Die Reisebranche müsse sich immer wieder neu erfinden, so Ochsenhofer. „Viele Reisebüros haben ein zweites Standbein. Wir haben unsere E-Bike-Pauschalen im Südburgenland, die uns über Wasser gehalten haben“, so Ochsenhofer. Urlaubsdestinationen wie Dubai oder Teneriffa dürfen mit negativem PCR-Test bereist werden -allerdings nur theoretisch. Denn laut der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung darf der eigene private Wohnbereich nur aus bestimmten Gründen verlassen werden. Eine Urlaubsreise anzutreten, zählt nicht dazu.