U-Ausschuss Commerzialbank
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Dunst: Keine Unterbrechung beim U-Ausschuss

Der Commerzialbank-U-Ausschuss wird nicht wegen der CoV-Lage unterbrochen. Das stellte Ausschussvorsitzende Verena Dunst am Mittwoch klar. ÖVP und Grüne hatten sich zuvor definitiv für eine Unterbrechung ausgesprochen, für die FPÖ ging es um Effizienz. Die SPÖ war dagegen.

Die ÖVP forderte am Mittwoch eine Unterbrechung des U-Ausschusses wegen des Lockdowns. Klubobman Markus Ulram – er ist ÖVP-Fraktionssprecher im Untersuchungsausschuss – sprach sich außerdem neuerlich dafür aus, den Ausschuss zu verlängern. Aufgrund der Streichung von Passagen beim Beweisthema durch die Landtagspräsidentin und der Absage von Auskunftspersonen, die daher nochmals geladen werden, habe man Zeit verloren, so Ulram.

Auch die Grünen hielten eine Verlängerung von der Sache her für richtig, so Grünen Klubobfrau Regina Petrik. Sie will aber juristisch klären lassen, ob eine Verlängerung möglich sei, wenn der Ausschuss schon eingesetzt ist. Die Grünen sind nach wie vor für ein Aussetzen des Ausschusses während des Lockdowns. FPÖ-Abgeordneter Alexander Petschnig steht einer Unterbrechung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber: Falls weiterhin so viele Auskunftspersonen nicht erschienen, sei das eine Frage der Effizienz. Mit einer Tagungszeit von sechs Monaten sollte man allerdings auskommen.

SPÖ gegen Unterbrechung

SPÖ-Klubchef und Fraktionssprecher Robert Hergovich ist gegen eine Unterbrechung. Und sieht keinen Bedarf den Ausschuss zu verlängern. Solange die Bundesregierung Mechaniker und Bauarbeiter arbeiten lasse und nicht schütze, bräuchten sich Politiker nicht zu privilegieren, eargumentierte Hergovich. Im Ausschuss gebe es ein Covid-19-Sicherheitskonzept.

Dunst: Sicherheitskonzept ausreichend

Auf dieses verwies auch Ausschussvorsitzende und Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ). Der Ausschuss werde nicht unterbrochen, sagte sie. Der Bund unterbreche auch nicht. Auskunftspersonen, die ihr Fernbleiben nicht ausreichend begründet haben, werden erneut geladen. Für vier Personen bestätige ein vom Ausschuss beauftragtes amtsärztliche Gutachten, dass die Covid-19-Prävention ausreichend sei, erklärte Dunst, so dass die reine Berufung auf die Ansteckungsgefahr kein ausreichender Entschuldigungsgrund sei.

Im Fall einer nicht erschienenen Auskunftsperson wurde eine Beugestrafe beim Landesverwaltungsgericht beantragt. Im Zusammenhang mit all diesen Vorgangsweisen verwies Dunst am Mittwoch auf eine Einigung der Ausschussmitglieder.