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Chronik

BEGAS-Prozess: Zwei Schuldsprüche

Im BEGAS-Prozess müssen sich fünf Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Zwei von ihnen wurden am Freitag schuldig gesprochen. Ein Geschäftspartner der BEGAS wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Ein Mitarbeiter eines Baukonzerns bekam 18 Monate bedingt und ebenfalls eine Geldstrafe.

Bei dem Geschäftspartner der BEGAS handelt es sich um einen selbständigen Planer, der in das nie realisierte Projekt Reststoffverwertung Heiligenkreuz involviert war. Er wurde der Ausstellung von Scheinrechnungen an die BEGAS in Höhe von 42.000 Euro für schuldig befunden. In einem weiteren Anklagepunkt wurde er im Zweifel freigesprochen. Das Urteil lautet 15 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 2.700 Euro. Weiters muss er an die Energie Burgenland 42.000 Euro bezahlen. Er nahm das Urteil an.

Prozess wird kommende Woche fortgeführt

Beim zweiten Angeklagten, der verurteilt wurde, handelt es sich um einen Mitarbeiter eines Baukonzerns. Er wurde der Untreue und der Geldwäscherei für schuldig befunden. Das Urteil lautet 18 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 19.200 Euro. Die Energie Burgenland wurde mit Geldforderungen gegenüber diesem Angeklagten auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sein Rechtsvertreter gab noch keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Der BEGAS-Prozess wird am Dienstag und am Freitag mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Der Hauptangeklagte, Ex-BEGAS-Chef Rudolf Simandl, ist wegen schwerer Depressionen nach wie vor nicht verhandlungsfähig.