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Bank-Versicherung will nicht zahlen

Im Skandal um die Commerzialbank Mattersburg zerschlagen sich jetzt die ersten Hoffnungen von Geschädigten auf Schadenersatz – denn die Versicherung der Bank und des Bankaufsichtsrats ist nicht bereit, die Haftung zu übernehmen. Die Bank sei nämlich schon beim Abschluss der Versicherung pleite und die Bilanzen gefälscht gewesen.

Die Commerzialbank, ihr Vorstand und der Aufsichtsrat hatten beim amerikanischen AIG-Versicherungskonzern eine Haftpflichtversicherung für Direktoren und Aufsichtsräte sowie eine Vermögensschadenversicherung. Maximal 20 Millionen Euro hätte die Versicherung im Idealfall abgedeckt. Laut Christoph Leitgeb, dem Anwalt von acht Aufsichtsratsmitgliedern, zahle die Versicherung nicht. Der Anlassfall war, „dass eine Gemeinde, nämlich die Gemeinde Forchtenstein, Ansprüche von rund 1,4 Millionen Euro geltend gemacht hat“ – und zwar Ansprüche gegen den Aufsichtsrat der Commerzialbank, so Leitgeb. In ihrem Ablehnungsschreiben argumentierte die AIG, die Versicherung wäre heuer am 1. Juli ausgelaufen und die Bank habe die Prämie zur Verlängerung der Versicherung nicht rechtzeitig einbezahlt. Das sieht der Anwalt nicht ganz so.

Versicherung kann Deckung verweigern

Das zweite zentrale Argument der AIG lautete: Die Versicherung sei arglistig getäuscht worden. Denn der Bankvorstand habe die Vermögenssituation der Bank mutmaßlich seit 1995 falsch dargestellt, und seit dem Jahr 2000 sei die Bank laut Vorstand Martin Pucher pleite gewesen. Seit dem ursprünglichen Abschluss der Versicherung im Jahr 2016 seien der AIG-Versicherung also nur unrichtige Bilanzen vorgelegen. Hätte die AIG das gewusst, hätte sie nie einen Versicherungsvertrag mit der Bank abgeschlossen. „Faktum ist, dass es Malversationen bei der Commerzialbank gegeben hat und hier im Versicherungsvertragsgesetz Bestimmungen bestehen, die sagen, wenn die Versicherung über die tatsächlichen Verhältnisse getäuscht wurde, kann sie die Deckung verweigern“, so Leitgeb.

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Geschädigte könnten Aufsichtsräte klagen

Die Aufsichtsräte könnten nun versuchen, die Versicherung zu klagen, um Zahlungen zu erzwingen, aber sie hätten mit einer Klage gegen die Versicherung wohl keine Chance – schlechte Nachrichten also für Geschädigte wie die Gemeinde Forchtenstein. „Wenn sie glauben, dass sie Ansprüche gegen die Aufsichtsräte haben, müssten sie direkt die Aufsichtsräte klagen, wobei das sind eigentlich alle Pensionisten, mit einer ganz gewöhnlichen beruflichen Vergangenheit. Es gibt kein Vermögen in einem großen Umfang, das die Ansprüche von allfälligen Geschädigten in irgendeiner Form oder in einem Bruchteil befriedigen könnte“, so Leitgeb.

Mehrere große Geschädigte meldeten unterdessen Amtshaftungsansprüche gegen die Republik an – mit dem Argument, Behörden und Bankenaufsicht hätten versagt. Auch gegen das Land Burgenland wurden Ansprüche angekündigt. Glück im Unglück haben kleinere Sparer – Guthaben bis zu 100.000 Euro sind von der Einlagensicherung gedeckt, sie bezahlte schon über 460 Millionen Euro aus.