Mit dem Beweisbeschluss werden die Organe des Landes zur Vorlage von Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand verpflichtet. Das teilte Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) am Freitag in einer Aussendung mit.
Der Beweisbeschluss hatte im Anschluss an die konstituierende Sitzung am vergangenen Mittwoch bereits für Aufregung gesorgt, weil ein entsprechender Antrag der Oppositionsparteien nicht auf die Tagesordnung aufgenommen worden war. Auf der Tagesordnung für die zweite Sitzung steht nun außerdem der Arbeitsplan, den Dunst in Zusammenarbeit mit Verfahrensrichter Walter Pilgermair erstellt. Vorgesehen sind laut der Landtagspräsidentin vorerst fünf Sitzungen pro Monat.