Bei dem 2017 durch Esterhazy gegen den ungarischen Staat angestrengten Verfahren geht es um die Klärung des Eigentümerrechtes von mehr als 260 Kunstobjekte – es m Silber- und Goldschmiedearbeiten sowie wertvolle barocke Kleidungsstücke. Diese wurden 1919 während der ungarischen Räterepublik in das Kunstgewerbemuseum nach Budapest gebracht, wo sie auch nach Sturz der Republik laut Deposit-Vertrag verblieben.

Berufung wird überlegt
Fürst Paul Esterhazy hat laut Erhazy-Privatstiftung im Jahre 1923 die Sammlung mit einer Deposit-Vereinbarung dem Museum als Leihgabe zur Verfügung gestellt, wobei das Eigentümerrecht auch weiterhin der Familie Esterhazy gehörte. Im Gerichtsurteil wird nun jedoch konstatiert, dass die Bindung dieser Schätze an Ungarn unbestreitbar sei. Der Rechtsstreit dürfte weitergehen, da die Esterhazy-Stiftung laut Aussendung voraussichtlich in Berufung gehen wird.