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Wie die neuen CoV-Regeln den Sport betreffen

Die neuen CoV-Maßnahmen betreffen auch den Breitensport – vor allem das Training in kleinen Gruppen. Seit Montag dürfen in Fitness-Einrichtungen nicht mehr als zehn Personen in einem Raum an einem Kurs teilnehmen.

Die neuen Coronavirus-Maßnahmen bedeuten, dass bei Trainings-Kursen in Fitnessstudios – dazu gehören beispielsweise auch Yoga oder Aerobic – nicht mehr als zehn Personen in einem Raum gemeinsam trainieren dürfen. Das trifft sowohl große Fitnessstudios als auch kleine Sportstätten wie Yoga-Studios.

Angebot ins Freie oder ins Internet verlegen

Wolfgang Reiterer, Geschäftsführer eines großen Studios in Eisenstadt, reagiert mit seinem Team flexibel auf die neuen Regelungen. Man würde die Aerobic-Kurse derzeit auch Outdoor anbieten – das werde sehr gut angenommen. Man habe einen großen Parkplatz und eine große Wiese vor dem Studio und da könne man diese Stunden genauso abhalten, das funktioniere sehr gut, so Reiterer.

Für Christa Reidinger von Sonneyoga Sterne aus Sigleß (Bezirk Mattersburg) hat sich im Vergleich zum Lockdown nicht viel geändert. Sie hat schon im Frühling begonnen ihre Kurse online anzubieten. "Mein Yoga-Angebot hat sich in dem Sinn verändert, dass ich seit dem ersten Lockdown begonnen habe Onlinestunden anzubieten. Zuerst nur reine Onlinestunden, aber inzwischen habe ich kombiniert und übertrage auch die Stunden, die ich live unterrichte zusätzlich online, so Reidinger.

Wenig Änderungen bei Veranstaltungen mit Publikum

Neben der Einschränkung im Breitensport gibt es für Sportveranstaltungen mit Publikum wenige Änderungen. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen und einem Sicherheitskonzept bleibt es bei der bestehenden Regelung: 3.000 Zuseher sind bei Freiluftveranstaltungen erlaubt, 1.500 im Innenbereich. Ein Präventionskonzept muss bei Veranstaltungen innen ab 50 Personen, draußen ab 100 Personen vorgelegt werden. Eine behördliche Genehmigung ist generell ab 250 Personen nötig.