Laut Wirtschaftskammer Burgenland wird ab Dienstag, 1. September 2020, grundsätzlich die Einreise für nicht-ungarische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht möglich sein – mehr dazu in Ungarn schließt seine Grenzen. Für ungarische StaatsbürgerInnen wird eine 14 Tage Heimquarantänepflicht gelten, aus der man nach zwei negativen Tests entlassen werden kann.
Nach jetzigem Informationsstand werden Personen mit Aufenthaltsgenehmigungen und auch mit Meldekarte in Ungarn den ungarischen Staatsbürgern gleichgestellt. Die näheren Regelungen unter anderem für betroffene Pendler und den Transit sind noch in Ausarbeitung und werden zeitnah bekanntgegeben.
Soll Ausnahmen für Pendler, Erntehelfer und Transit geben
Nach ersten Informationen wird es aber Ausnahmen insbesondere für Pendler, für Geschäftsreisen, den Güterverkehr und für den Transit geben. Dies wurde nun auch von Bundesministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) nach einem Gespräch mit dem ungarischen Außenminister bestätigt. Demnach sollen alle Ausnahmen wie schon im Frühjahr gelten. Sobald es aktuellere Informationen dazu gibt, werden sie auf der WKO-Länderseite für Ungarn kommuniziert.
Auch der burgenländische Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich bestätigte, dass Gespräche mit den Ministern Karl Nehammer (ÖVP) und Edtstadler laufen – und dass man mit Ungarn im Kontakt sei, um eine Sonderregelung für jene zu finden, die in der Landwirtschaft tätig sind. Derzeit ist gerade die Weinlese angelaufen, hier arbeiten besonders viele Ungarn. Laut Landwirtschaftskammer Burgenland sei der Wille für eine Einigung auch von der ungarischen Seite her da.