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Wie fälschte die Commerzialbank Belege?

In der Causa Commerzialbank Mattersburg verteidigen sich die Wirtschaftsprüfer jetzt gegen die zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfe. Dass sie gefälschten Briefen anderer Banken auf den Leim gegangen sind, begründete TPA damit, dass es an der Existenz dieser Banken keinen Zweifel gegeben habe.

Die TPA Wirtschaftsprüfung GesmbH sieht sich als Opfer einer umfangreichen Täuschung – das Vertrauen sei missbraucht worden –, hieß es. Und wie Commerzialbank-Vorstandsdirektorin Franziska Klikovits – mutmaßlich unter Anleitung von Bankchef Martin Pucher – vorgegangen ist, war wohl raffiniert. Dem Vernehmen nach waren auf Briefpapier mit Briefkopf, beispielsweise der Bank Austria, samt dem Namen des dort zuständigen Mitarbeiters und seiner Telefondurchwahl beim Wirtschaftsprüfer Bestätigungen eingetroffen – über viele Millionen, in Wahrheit, nicht existierende Guthaben der Commerzialbank.

Warum gab es keine Anfragen an die anderen Banken?

In Summe sollen es fiktive 420 Millionen Euro unterschiedlicher Banken gewesen sein. Name und Durchwahl des zuständigen Mitarbeiters der anderen Bank wurden dem Vernehmen nach durch Anrufe und rechtzeitiges Wiederauflegen recherchiert. Auch Puchers Anwalt Norbert Wess bestätigte im Wesentlichen diese Vorgangsweise. Fragt sich, warum nicht die Wirtschaftsprüfer selbst Anfragen an die anderen Banken geschickt hatten.

Die schriftliche Erklärung von TPA an Ö1 lautet: „Eine direkte Anfrage bei den Kreditinstituten ist nach den Prüfungsstandards nicht vorgeschrieben, wenn es – wie bei den uns vorliegenden Bestätigungsschreiben – keinen Zweifel an der Existenz der jeweiligen Kreditinstitute gibt.“ Keinen Zweifel an der Existenz österreichischer Banken? Der Anwalt Johannes Neumayer sagte zu dieser Argumentation, dass das vollkommen kurios sei.

Neumayer vertritt Sparer, die jeweils mehrere 100.000 Euro bei der Commerzialbank liegen hatten, beziehungsweise verloren haben. Er plant eine Anzeige gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPA nach Paragraf 163b Strafgesetzbuch: „Unvertretbare Berichte von Prüfern“. „Im Fall des Abschlussprüfers der Rieger-Bank hat der Oberste Gerichtshof (OGH) judiziert, dass der Abschlussprüfer den Gläubigern unbeschränkt haftet, weil er die Einholung von Salden-Bestätigungen bei der Drittbank unterlassen hat. Da hat sich der Prüfer auf letztlich gefälschte Telefaxes der Drittbank verlassen und die Informationen nicht bei der Bank direkt eingeholt“, sagte Neumayer. Anscheinend eine Parallele.

Gefälschte Antwortschreiben mit korrektem Poststempel

Die TPA-Wirtschaftsprüfer hatten sich offenbar darauf verlassen, dass Commerzialbank-Vorständin Klikovits die anderen Banken anschreibt. Tatsächlich dürften sie nie Briefe verschickt haben, es kamen nur die gefälschten Antwortschreiben samt korrektem Poststempel retour. Die Vorgangsweise widerspreche auch den internationalen Prüfvorschriften, sagte Neumayer. Er geht davon aus, dass die Wirtschaftsprüfer bzw. ihre Versicherung haften, ob auch Strafbarkeit vorliegt, müssten die Strafgerichte klären.

Auf die Rückfrage an die TPA Holding, wo denn stehe, dass es reiche, keine Zweifel an der Existenz der anderen Bank zu haben, war bisher keine Antwort zu bekommen. Warum TPA die Commerzialbank de facto seit ihrer Gründung 1995 also über 25 Jahre geprüft hatte und später auch noch die Prüfung der Genossenschaft übernommen hatte, der die Bank gehört, dazu schrieb TPA nur knapp: Das Vorgehen habe den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen, insbesondere dem Genossenschaftsrevisionsgesetz.