Fahne mit Logo der Commerzialbank
ORF.at/Michael Baldauf
ORF.at/Michael Baldauf
Wirtschaft

Commerzialbank: Fahrplan nach Konkurs

Im Konkursverfahren um die Commerzialbank Mattersburg hat am Montagvormittag der erste Gläubigerausschuss stattgefunden – unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Stellungnahmen vor der Presse. Wie immer der abgesteckte Fahrplan aussieht: Viel wird aus der maroden Bank wohl nicht herauszuholen sein.

Masseverwalter, Vertreter von Kreditschutzverbänden und weitere Gläubigervertreter haben am Montag mit Konkursrichterin Andrea Scheidl über das weitere Vorgehen beraten – mehr dazu in Commerzialbank: Gläubigerausschuss tagt erstmals. Das geschah unter großer Geheimhaltung. Journalisten bekamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung nicht zu Gesicht. Es gab danach auch keine Stellungnahmen. Der Gläubigerausschuss hat sich dem Vernehmen nach nur mit prozeduralen Fragen befasst, neue Zahlen kamen nicht auf den Tisch. Insofern habe es auch keine Überraschungen gegeben, hieß es.

Viele Gläubiger werden wohl leer ausgehen

Eines steht allerdings fest: Für die Gläubiger der Commerzialbank sieht es insgesamt nicht gut aus, sie werden wohl einen Großteil ihrer Forderungen nicht erfüllt bekommen. Die Bank gilt als stark überschuldet. Was an Vermögen verwertet werden kann, wird wohl zur Gänze an die Einlagensicherung gehen. Sie hat in den vergangenen Wochen Einlagen bis zu 100.000 Euro an Sparer ausbezahlt. Die Forderung der Einlagensicherung wird auf knapp 500 Millionen Euro geschätzt. Die Einlagensicherung ist bevorzugte Gläubigerin, ihre Forderungen an die Konkursmasse werden zuerst bedient.

Masseverwalter kann Schadenersatzklage gegen Wirtschaftsprüfer einbringen

Auch Masseverwalter Michael Lentsch betonte Montagnachmittag in einer schriftliche Pressemitteilung, dass die Einlagensicherung bevorzugte Gläubigerin ist. Erst wenn diese voll befriedigt wurde, kommen die anderen Gläubiger zum Zug. Zum Vermögen der Bank gehören neben Liegenschaften, Krediten und Beteiligungen auch Schadenersatzansprüche gegen Organe. Zusätzlich seien Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Prüf-und Aufsichtspflichten denkbar. Gegen die Abschlussprüfer der Bank wurden solche Ansprüche außergerichtlich bereits geltend gemacht, heißt es in der Aussendung. Der Gläubigerausschuss hat den Masseverwalter heute ermächtigt, eine Klage einzubringen, sollte eine außergerichtliche Bereinigung nicht möglich sein. Weitere Ansprüche werden geprüft, die Aufarbeitung der Causa sei in vollen Gange und werde noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Blümel: Arbeitsgruppe mit OeNB und FMA

Rund um die Causa Commerzialbank hagelte es in den vergangenen Wochen auch immer wieder Kritik: an den Wirtschaftsprüfern der Bank und den zuständigen Organen des Bundes, allen voran an der Finanzmarktaufsicht (FMA). Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) kündigte eine Amtshaftungsklage an. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) meldete sich am Montag zum Bankenskandal zu Wort und kündigte eine Arbeitsgruppe an: „Es braucht hier volle Aufklärung und die Zusammenarbeit von allen relevanten Behörden. Das ist auch gut so, dass das jetzt ins Laufen kommt. Darüberhinaus habe ich auch im Haus den Auftrag gegeben, dass es eine gemeinsame Arbeitsgruppe gibt, mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB, Anm.) und der Finanzmarktaufsicht, wo man versucht auch Instrumente für die Zukunft zu entwickeln, um sowas auch zukünftig besser zu handeln.“

Freiheitliche Wirtschaft will höhere Einlagensicherung

Die Freiheitliche Wirtschaft hat angesichts der Causa Commerzialbank am Montag verlangt, die Einlagensicherung schrittweise anzuheben. Konsumenten sollten künftig bis 200.000 Euro abgesichert sein, Unternehmer bis 300.000 Euro, verlangte FW Burgenland-Obfrau Petra Wagner in einer Aussendung.