Sommerfest Oberwart: Mehr als 1.000 Gäste waren beim Sommerfest
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Coronavirus

Feiern mit Auflagen

Viele Vereine, die im Sommer Feste organisieren, sind durch die Covid-19-Verordnungen verunsichert. Seit 1. Juli ist Feiern rechtlich möglich, aber unter zahlreichen Auflagen. Unter den Veranstaltern gibt es viele offene Fragen. Sicherheitsunternehmer Herbert Wagner erklärte im „Burgenland heute“-Interview die wichtigsten Regeln.

Den Sommer feiern, Musik genießen und ausgelassen tanzen ist in Coronavirus-Pandemie-Zeiten nicht so einfach und vieles ist auch gar nicht möglich. Das Coronavirus setzt den Veranstaltern und Vereinen zu, nicht nur die Einnahmen fehlen, auch das gesellschaftliche Leben in den Dörfern leidet. Die Vereine sind verunsichert, viele sagen ihre Feste sicherheitshalber gleich ab. Niemand möchte, dass ein Vereinsfest oder Kirtag zu einem Coronavirus-Cluster wird.

Herbert Wagner im Gespräch mit „Burgenland heute“-Moderator Hannes Auer

Mindestabstand sollte weiterhin eingehalten werden

Die Einschränkungen werden schrittweise gelockert. Seit August sind auf Festen ohne Sitzplätze bis zu 200 Menschen zugelassen. Der Abstand von mindestens einem Meter sollte von Besucherinnen und Besucher weiterhin bei allen Veranstaltungen eingehalten werden, egal wie viele dabei sind. Mit einem fixem Sitzplatz dürfen im Freien 750 Personen dabei sein, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind immerhin 500 Personen zugelassen. Ab September sollen sogar noch mehr Gäste erlaubt sein – allerdings nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. „Bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum muss ich beim Betreten bis zum Sitzplatz jedenfalls eine Maske tragen“, so der Sicherheitsunternehmer Herbert Wagner.

Besucher beim Sommerfest
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Bei Veranstaltungen müssen zahlreiche Regeln beachtet werden.

Covid-19-Präventionskonzept und Beauftragter notwendig

Doch nicht nur die Personen-Begrenzungen sorgen bei Veranstaltern für Verwirrung – auch weitere Auflagen machen Feste alles andere als einfach. Noch dazu werden die Verordnungen der Bundesregierung laufend angepasst – es kann sich dabei schnell was ändern. Ebenfalls verpflichtend sind bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Menschen ein Covid-19-Präventionskonzept und ein Covid-19-Beauftragter. „Der Covid-19-Beauftragte muss vorher namhaft gemacht werden. Er muss auch der Behörde für Auskünfte bereitstehen. Er muss das Covid-19-Präventionskonzept kontrollieren und dieses auch umsetzen. Was heißt das? Er muss umsetzen, dass überall die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Er muss schauen, dass überall die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, und wenn ich Besucher herumgehen lasse, dass die Besucherströme richtig kanalisiert werden“, so Wagner. Derzeit werden in ganz Österreich dazu auch Kurse abgehalten, wo viele Fragen bezüglich Coronavirus und Veranstaltungen geklärt werden.

„Mit weniger Gästen auf Kosten kommen“

Viele Regeln also für die Veranstalter von Festen, was auch wirtschaftliche Auswirkungen hat. „Der Veranstalter muss auch schauen, dass er mit vielleicht weniger Publikum auf seine vollen Kosten kommt und noch einen Gewinn machen kann“, erklärte Wagner.