Commerzialbank in Mattersburg
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Gutachten: Schieflage hätte früher auffallen müssen

Die Schieflage der Commerzialbank Mattersburg hätte den Prüfern viel früher auffallen müssen. Dieser Vorwurf wurde in den vergangen Tagen schon oft gemacht. Die Guthabenzinsen seien viel zu hoch und die Einnahmen aus Krediten zu niedrig gewesen. Jetzt gibt es auch ein Gutachten, das diese Vorwürfe konkretisiert und versucht, sie zu belegen.

Kernaussage: Schon beim Studium der Bank-Bilanzen hätte auffallen können, dass da etwas faul ist. Im Firmenbuch hinterlegte Jahresabschlüsse der Commerzialbank Mattersburg der Jahre 2008 bis 2018 und ein Bilanz- und Ertragsvergleich mit dem Bankensektor insgesamt lässt nach einem Gutachten im Auftrag einer Anwaltskanzlei große Auffälligkeiten erkennen – mehr dazu in Commerzialbank: Laut Gutachten extreme Auffälligkeiten. Für die Kanzlei Hausmaninger Kletter Munition für Klagen gegen die Republik. Das Gutachten stammt von Oliver Lintner als Sachverständigem.

Rechtsanwalt Markus Spani kann nicht nachvollziehen, wie dies den Behörden habe entgehen können. Es hätte keines anonymen Hinweises gebraucht, um eine Prüfung zu rechtfertigen. Ein erfahrender Prüfer hätte klar erkennen müssen, dass das Geschäftskonzept der Commerzialbank Mattersburg schon aufgrund der Bilanzdaten nicht nachvollziehbar und der Verdacht der Bilanzmanipulation eindeutig gegeben sei, schreibt die Anwaltskanzlei, die im Bilanzskandal Mattersburg-Bank Geschädigte vertreten will.

Nationalbank verteidigt sich gegen Vorwürfe

Das von einer Anwaltskanzlei, die sich in der Causa Commerzialbank Mattersburg anscheinend um Klienten bemühe, beauftragte Gutachten ziehe in weiten Teilen einen Vergleich der Commerzialbank mit dem Durchschnitt der österreichischen Banken. Ein methodisch korrekter Vergleich könne und müsse aber auf einer Vergleichsgruppe ähnlicher Banken basieren, so die OeNB.

Die Prüfung des Bestandes von Vermögen und Verbindlichkeiten sowohl bei Nicht-Banke als auch bei Banken sei ein zentraler Bestandteil der Aufgaben der Wirtschaftsprüfer. Bereits auf Basis der Prüfung von 2015 seien seitens der Nationalbank Fehldarstellungen der Eigenmittel in der Bilanz beanstandet worden, die zu einer Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden geführt hätten und daher auch den internen und externen Prüfinstanzen bekannt sein müssten, so die OeNB.