Wirtschaft

Auch Guthaben von Kindern gesichert

Die Commerzialbank bleibt das beherrschende Thema im Burgenland. Ein „Kurier“-Artikel, dem zufolge die jüngsten Sparer um ihr Geld umfallen würden, sorgte für Verunsicherung – die Einlagen sind aber grundsätzlich gesichert, teilte die Einlagensicherung mit. Auch ein „Presse“-Bericht über eine 7,5-Millionen-Euro-Buchung am Morgen des 14. Juli sorgte für Aufsehen.

Das „Hopsi“-Kindersparbuch der Commerzialbank ist am Mittwoch in die Schlagzeilen gelangt. Dabei handelt es sich um ein Losungswortsparbuch bis zu 15.000 Euro. Auch die Guthaben von Minderjährigen seien grundsätzlich bis zu 100.000 Euro gesichert, stellte Stefan Tacke von der Einlagensicherung klar. Die „Hopsi-Sparbücher“ seien juristisch gesehen Losungswortsparbücher, also Überbringersparbücher.

Bisher 215 minderjährige Kunden entschädigt

Derjenige, der das Sparbuch in den Händen habe und das Losungswort kenne, werde entschädigt. Das werde von der Einlagensicherung auch in hunderten von Fällen bereits so erledigt, wo die Eltern diese Sparbücher für ihre Kinder legitimieren und man dann an die Kinder überweise. Man habe mit Stichtag Mittwochfrüh 215 minderjährige Kunden mit etwas mehr als vier Millionen Euro entschädigt, so Tacke. In dem Fall, von dem der „Kurier“ berichtete, habe es sich nicht um ein Überbringersparbuch, sondern um ein legitimiertes Sparbuch auf den Namen der Eltern gehandelt und das könne man nicht auf das Kind umschreiben, so Tacke.

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Bisher hat die Einlagensicherung 215 minderjährige Kunden entschädigt

7,5-Mio.-Euro-Überweisung am Morgen des 14. Juli

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte am Montag von Geldverschiebungen in der Höhe zwischen fünf und zehn Millionen Euro bei der Commerzialbank am Tag vor der Schließung gesprochen. Die „Presse“ berichtete am Mittwoch von einer Buchung in der Höhe von 7,5 Millionen Euro am Morgen des 14. Juli. Die Commerzialbank habe demnach die Österreichische Nationalbank beauftragt, sieben Millionen Euro auf das Konto einer anderen Bank zu überweisen und 500.000 Euro Bargeld angeordnet, um Bankomaten zu befüllen und Filialen zu versorgen. Das ist laut „Presse“ der normale Geldkreislauf und nichts Ungewöhnliches.

Bereits am Dienstagnachmittag, unmittelbar nach Entscheidung über die Schließung der Commerzialbank Mattersburg und noch vor Ausfertigung und Zustellung des Bescheides, seien die Guthaben der Commerzialbank Mattersburg bei der OeNB vorsorglich eingefroren worden, sodass keine Transaktionen an diesem Tag stattfinden konnten, hieß es in einer Stellungnahme der Nationalbank gegenüber dem ORF Burgenland. Bis Montag haben im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs der Bank Transaktionen in nicht unüblichem Rahmen stattgefunden. Selbstverständlich habe die Nationalbank dem Regierungskommissär und der FMA unverzüglich alle Transaktionsdaten zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verbuchung des Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto der Commerzialbank Mattersburg, beziehungsweise des ordnungsgemäßen Eingangs von Barmitteln weitergeleitet.

Betriebsversammlung für Dienstnehmer

Für Gläubiger und Dienstnehmer der Commerzialbank gibt es kommende Woche zwei wichtige Termine. Am kommenden Montag findet eine Gläubigerausschusssitzung statt. Zwei Tage später, am 12. August gibt es für die rund 80 Commerzialbank-Dienstnehmer eine Betriebsversammlung in der Arbeiterkammer Eisenstadt. Sie werden dabei über ihre Rechte und Pflichten informiert. Die arbeitsrechtlichen Ansprüche der Dienstnehmer werden beim Insolvenzentgeltfonds angemeldet und von diesem dann ausgezahlt, wenn sie legitim sind. In den Fonds zahlen Arbeitgeber ein. Er wird gleich wie die anderen Gläubiger anteilsmäßig im Konkursverfahren der Commerzialbank befriedigt.

Der Fortbetrieb der Bank ist zwar seit 14. Juli verboten. Ihre Bankkonzession besitzt die Commerzialbank aber noch immer, wie die Austria Presse Agentur (APA) berichtet. Es ist diesmal das erste Mal, dass mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Bankkonzession nicht erlischt. Neue Bankengesetze haben das früher übliche Prozedere nämlich verändert. Seither muss, auch im Fall der Mattersburg-Bank, bei einer Insolvenz in einem eigenen formalen Konzessionsentzugsverfahren der Aufseher (FMA, EZB) die Lizenz zurückgezogen werden. Das wurde dem Vernehmen nach noch nicht eingeleitet.