Seit Dienstag, läuft eine Sonderprüfung durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) zur Arbeit des Wirtschaftsprüfers TPA an der zuletzt geprüften Bilanz der Commerzialbank, jener des Jahres 2018.
Gesonderte anlassbezogene Untersuchung
APAB-Vorstand Peter Hofbauer listete am Mittwoch in einer Stellungnahme an die APA dazu mögliche Sanktionen auf. Der Frage, warum die mutmaßlichen Malversationen bei der Bank vom Abschlussprüfer offenbar über einen vermutlich längeren Zeitraum unentdeckt geblieben seien, müsse in einer gesonderten anlassbezogenen Untersuchung hinsichtlich der vom Abschlussprüfer durchgeführten Arbeit nachgegangen werden. Danach werde man beurteilen können, ob die bestehenden Regeln zur Abschlussprüfung „nachgeschärft“ werden müssen oder ob diese bereits ausreichend, aber nicht korrekt angewendet worden seien.
„Wir führen seit 21. Juli 2020 eine derartige anlassbezogene Untersuchung … zur konkreten Abschlussprüfung durch, welche die TPA zuletzt durchgeführt hat“, schrieb die Standesaufsicht am Mittwoch. Die möglichen Konsequenzen reichten „von der Einstellung der Untersuchung (mit der Folge, dass man am ‚Nachschärfen‘ der Regeln zur Abschlussprüfung arbeiten wird müssen) bis zur Verhängung von Sanktionen: das geht von Bekanntmachungen der Verstöße über zeitweise Berufsverbote als Abschlussprüfer (bis zu drei Jahren) bis hin zu Geldstrafen von maximal 350.000 Euro.“
TPA sieht sich als Opfer
Davon unberührt seien Disziplinarverfahren der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie natürlich zivil- oder strafrechtliche Verfahren, wurde hinzugefügt. Die TPA Wirtschaftsprüfer sehen sich, wie sie vorige Woche nach der behördlichen Schließung der Bank kundmachten, als Opfer einer Täuschung durch die Bank – mehr dazu in Wirtschaftsprüfer im Kreuzfeuer der Kritik.
Untersuchungen über mögliche Unregelmäßigen bei Abschlussprüfern würden, so die APAB, durch Whistleblower-Meldungen oder Medienveröffentlichungen ausgelöst und kämen etwa fünf- bis zehnmal pro Jahr vor. Nur in einzelnen Fällen führten sie zu Sanktionen, da bei Verwaltungsübertretungen ohnehin Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt würden.