Hallenbad Neusiedl am See
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Politik

Hallenbad Neusiedl: Gutachten im Sommer

Das Gutachten des Bundedverwatungsgerichts für das Hallenbad in Neusiedl am See soll noch im Sommer vorliegen. Das Gutachten entscheidet, ob das Gebäude bzw. Teile davon unter Denkmalschutz gestellt werden.

Anfang März wurde das Hallenbad wegen Einsturzgefahr gesperrt, es weist grobe bauliche Mängel auf und müsste generalsaniert werden – mehr dazu in Einsturzgefahr: Hallenbad Neusiedl gesperrt. In welchem Umfang die Sanierung und der Ausbau erfolgen können, hängt nun vom Gutachten des Bundesverwaltungsgerichts ab. Dieses entscheidet, ob das Gebäude bzw. Teile davon unter Denkmalschutz gestellt werden.

Finanzierung von Gutachten abhängig

Bis Juli soll die Expertise nun vorliegen. Dem positiven Befund des Denkmalamtes und die Klärung der Finanzierung vorausgesetzt, sollte den Ausbauplänen nichts mehr im Wege stehen. Alle weiteren Maßnahmen können erst dann gesetzt werden. "Auch die Fragen der Finanzierungen und Förderungen durch Bund und Land und mögliche Gemeindebeteiligungen müssen danach auf Gesprächsebene stattfinden. Für Kosten, die die Erhaltung denkmalgeschützter Bereiche betreffen, soll es jedenfalls finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Bundesdenkmalamtes geben“, so Sportlandesrat Christian Illedits (SPÖ).

Das Hallenbad in Neusiedl am See wurde 1977 eröffnet und gilt als beispielhaft für den Baustil des Brutalismus. Nicht zuletzt deshalb soll es unter Denkmalschutz gestellt werden. Der Gemeinderat hat sich aber stets dagegen ausgesprochen.