Die Grenzen nach Ungarn sind geöffnet: Neben den großen Grenzübergängen wie Nickelsdorf oder Klingenbach und Heiligenkreuz sind auch die kleineren grundsätzlich wieder offen. Aber derzeit können sie noch nicht überall passiert werden, da die Grenzabsperrungen bisher noch nicht entfernt werden konnten. Grundsätzlich kontrollieren Polizei und Bundesheer auch an den kleinen Grenzübergängen.
Grenzübertritt nur unter bestimmten Bedingungen
Die Covid-19-Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden gelten nach wie vor. Daher ist eine Ein- und Ausreise nach Ungarn weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Diese sind beispielsweise: familiäre Gründe, Hochzeiten oder Besuche von Lebensgefährten. Auch Berufspendler, Anrainer oder Landwirte, die ihre Tiere versorgen müssen, dürfen weiterhin die Grenzen passieren. Im Fall einer Kontrolle muss man diese Gründe auch nachweisen können. Nicht erlaubt sind grenzüberschreitende Ausflüge und Einkaufsfahrten.
Quarantäne-Bestimmungen weiterhin in Kraft
Die Quarantäne-Bestimmungen gelten immer noch. Das bedeutet: Wer aus Ungarn nach Österreich einreist, muss weiterhin 14 Tage in Quarantäne, wenn keine Arbeitsbescheinigung oder kein Coronavirus-Test vorliegen.