Grenzübergang St. Margarethen
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Coronavirus

Österreich öffnet Grenzübergänge zu Ungarn

Seit Sonntag 00.00 Uhr sind die bisher geschlossenen Grenzübergänge zu Tschechien, Slowakei und Ungarn wieder geöffnet. Das hatte das Innenministerium am Samstag in einer Aussendung mitgeteilt. Die Covid-19-Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden gelten aber weiter.

Mit der Öffnung werde der freie Personen- und Warenverkehr erleichtert und die Situation insbesondere für Pendler und Menschen im grenznahen Raum verbessert. „Synchron zu Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz werden nun auch die Grenzkontrollen der Gesundheitsbehörden und der Polizei zu Tschechien, Slowakei und Ungarn gelockert“, so die Aussendung.

Nur mehr stichprobenartige Kontrollen

Das bedeute, dass „die Kontrollen der Gesundheitsbehörden gemeinsam mit der Polizei reduziert und nur mehr stichprobenartig durchgeführt“ würden und auch nicht mehr jeder Fahrzeuglenker kontrolliert werde. Wer aus Ungarn nach Österreich einreist, muss aber weiter in Quarantäne, wenn keine Arbeitsbescheinigung oder kein Coronavirus-Test vorliegen. Die Verordnungen des österreichischen Gesundheitsministeriums sind nach wie vor in Kraft. Lockerungen auf ungarischer Seite sind derzeit noch nicht bekannt. Die Grenzkontrollen der Polizei, die aufgrund der Migrationslage zu Ungarn durchgeführt werden, sollen weiterhin bestehen bleiben.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) und Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) seien dazu in laufender Abstimmung mit den Nachbarländern, hieß es in der Mitteilung des Innenministeriums weiter. Sofern „die epidemiologische Entwicklung das zulässt“, könnten diese Grenzen am 15. Juni „als zweiter Schritt vollständig geöffnet werden“.

Erleichterung für Pendler

„Unser Ziel ist so viel Freiheit wie möglich und so wenig Einschränkung wie nötig. Diese Erleichterungen schaffen ein Stück mehr Normalität für die Menschen im grenznahen Raum und erleichtern Pendlerinnen und Pendlern einen reibungsloseren Alltag“, so Nehammer, Schallenberg und Edtstadler laut der Aussendung.

Shoppen und Tourismus weiter nicht erlaubt

Ein- und Ausreise sind trotz der Öffnung weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Über die Grenze darf man aus familiären Gründen. Auch Berufspendler, Anrainer oder ein Landwirt zur Tierversorgung dürfen die Grenze passieren. Im Falle einer Kontrolle muss man das auch nachweisen können. Shoppen gehen oder touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt.