Michael Tojner
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Wirtschaft

Tojner sieht sich durch BLRH-Bericht bestätigt

Unternehmer Michael Tojner sieht im Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei drei Wohnbaugesellschaften die Bestätigung, dass das Land Burgenland in voller Verantwortung für die ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung war.

Das ging am Freitag aus einer Stellungnahme seines Rechtsanwalts Karl Liebenwein hervor. Bei dem Fall geht es um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö. Diese hatten ihre Firmensitze ins Burgenland verlegt und das Land Burgenland entzog ihnen auf ihr eigenes Betreiben im Jahr 2012 unter Rot-Schwarz und 2015 unter Rot-Blau die Gemeinnützigkeit. Damit konnten die Wohnungen auf dem freien Markt verkauft werden. Da es sich aber um geförderte Wohnungen handelte, musste die Differenz zwischen dem erzielbaren Kaufpreis und dem Buchwert der Wohnungen an das Burgenland zurückbezahlt werden.

BLRH: Liegenschaften zu niedrig bewertet

In Summe zahlten die Genossenschaften rund 23 Millionen Euro an das Burgenland. Doch 2019 klagte das Land Burgenland mit dem Argument, dass die Liegenschaften viel zu niedrig bewertet worden seien und das Land um rund 120 Millionen Euro umgefallen sei. Auch der Landesrechnungshof steht auf dem Standpunkt, dass die Liegenschaften zu gering bewertet wurden – mehr dazu in BLRH: Land soll um 120 Mio. Euro umgefallen sein. Dem Immobilienunternehmer Tojner wird unterstellt, der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer dieser Genossenschaften zu sein.

Tojner sieht Verantwortung nur beim Land

Doch Tojners Anwalt steht auf dem Standpunkt, dass die ehemaligen gemeinnützigen Bauvereinigungen nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden könnten, die „das Land Burgenland im Entzugsverfahren gemacht hat“. Der BLRH-Bericht stelle klar, dass das Land die alleinige Verantwortung gehabt habe, den Sachverhalt festzustellen, ihre Berater zu beauftragen und die Faktenlage zu beurteilen und zu prüfen. Es habe auch selbst die Entscheidung getroffen, ob und in welcher Höhe es stille Reserven berücksichtige. Dem Land seien sämtliche Revisionsberichte, Jahresabschlüsse und Verkehrswertgutachten bekannt gewesen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum es sich keinen detaillierten Überblick über den Liegenschaftsbestand oder allfällige stille Reserven verschafft habe.

Die Strafanzeige, die das Land in der Causa gegen Tojner eingebracht habe, rücke damit in ein „völlig anderes Licht“, hieß es in der Stellungnahme von Tojners Anwalt. Darin habe man den Verdacht geäußert, dass „bei der Ermittlung der Verkehrswerte in der der Ermittlung zugrunde liegenden Bilanz wesentliche Vermögenswerte und Aktivpositionen wissentlich falsch dargestellt wurden“. Der BLRH-Bericht zeige nun aber, dass das Land eigenverantwortlich die Geldleistungen für den Entzug der Gemeinnützigkeit festgelegt habe und alle Möglichkeiten hatte, ein korrektes Ermittlungsverfahren durchzuführen.