Spaziergänger am  Neusiedler Sees
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Coronavirus

Diskussion über beschränkten Seezugang

Die neue Verordnung über eine Zutrittsbeschränkung für Seebäder im Burgenland sorgt für Diskussionen. Demnach dürfen die Bäder nur von Seehüttenbesitzern, Fischern, zur regionalen Naherholung oder mit einer Ausnahmegenehmigung der BH betreten werden.

Nur Personen, die im Umkreis von 15 Kilometern eines Seebades ihren Wohnsitz – egal ob Haupt- oder Zweitwohnsitz – haben, dürfen per Verordnung ein Seebad im Burgenland betreten. Zuvor seien viele Menschen aus anderen Bundesländern angereist, was zu Beschwerden und Anzeigen geführt habe, sagte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) – mehr dazu in Doskozil auch formal wieder im Amt. Mit den neuen Regelungen möchte man Risikosituationen vermeiden.

Ende März hatte das Strandbad Podersdorf wegen eines zu großen Besucheransturms gesperrt werden müssen – mehr dazu in Strandbad Podersdorf gesperrt. In der Folge wurden alle Seebäder bis 13. April gesperrt – Betreten von See- und Hafenanlagen verboten. Die jetzige Beschränkung gilt für alle burgenländischen Seebäder. Die Verordnung soll noch am Donnerstag kundgemacht werden und vorerst bis 30. April gelten.

Radfahrer am Ufer des Neusiedler Sees
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Die Zugangsbeschränkung zu den Seebädern ist Gesprächsthema

Hofer: Seezugang muss offen bleiben

Die Entscheidung sorgt für Kritik. FPÖ-Landesparteiobmann und Bundesparteiobmann Norbert Hofer sagte am Donnerstag, man könne Menschen nicht von einem Tourismusgebiet fernhalten und dann erwarten, dass sie nach der Coronavirus-Krise dankbar als Gäste wiederkämen. Der Seezugang müsse offen bleiben – alle Regeln, die auch in anderen Gebieten Österreichs gelten, müssten auch hier in Kraft sein und kontrolliert werden, so Hofer. Außerdem seien von der Regelung nicht nur Personen aus anderen Bundesländern betroffen, sondern auch die große Mehrheit der burgenländischen Bevölkerung.

Nehammer: Polizei braucht Rechtsgrundlage

Wie die Zugangsbeschränkungen konkret umgesetzt werden sollen, ist noch nicht bekannt. „Die Polizei kann immer dann handeln, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Und genau die werden wir uns dann anschauen, wenn sie der Landeshauptmann vom Burgenland erlässt“, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. Für die Handhabe der Exekutive müsse man sich dann jedenfalls „die Rechtsgrundlage genau anschauen“.

Auch ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas kritisierte die Einschränkung von 15 Kilometern als willkürlich und wenig praktikabel. Die ÖVP frage sich, wer das kontrollieren solle. Offenbar versuche der Landeshauptmann einmal mehr, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Grüne: Beschränkung „überschießend“

Die Grünen halten die Zutrittsbeschränkung für „Ortsfremde“ für „überschießend“. Die Ausgangsregeln der Bundesregierung – also die Abstandsregel von einem Meter gegebenfalls einen Mund-Nase-Schutz auf dem Weg dorthin zu verwenden – sollten laut Ansicht der Grünen für alle Naherholungsgebiete ausreichen. Sollten sich zu viele BesucherInnen vor den Eingängen einfinden, bestehe immer noch die Möglichkeit, den Zutritt zu beschränken. Meldezettel zu kontrollieren, mache wenig Sinn.

NEOS: Absolut nicht gerechtfertigt

Auch bei NEOS Burgenland stößt die Zugangsbeschränkung auf große Skepsis. Das Betretungsverbot für Menschen, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen, entbehre jeder sachlichen Grundlage, sei eine willkürliche Grenzziehung und absolut nicht gerechtfertigt, sagte dazu NEOS-Landessprecher Eduard Posch.

Fürst: Regulierten Seezugang ermöglicht

SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst kann die Aufregung rund um die Regelung nicht nachvollziehen. Von vielen werde in dieser Hinsicht ein falsches Bild gezeichnet. Die Verordnung sei keineswegs so ausgerichtet, dass nur mehr Burgenländer zum Neusiedler See kommen können. Vielmehr ermögliche sie einen regulierten Zugang zu den Seebädern. Der Zutritt werde nach der Sperre, die bis nach Ostern gegolten hatte, nicht erschwert, sondern erleichtert – „aber zunächst zeitlich befristet und in einem ersten Schritt für jene Menschen, die im unmittelbaren Umfeld leben oder einen Zweitwohnsitz haben“, sagte Fürst.

Neusiedler See
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Der Zutritt zum See werde erleichtert, so die SPÖ

Die Maßnahme richte sich folglich nicht gegen „Nicht-Burgenländer“, sondern gelte auch für Burgenländer, die außerhalb von 15 Kilometern zu einem Seebad wohnen. Die Regelung werde bis 30. April gelten, danach werde entsprechend der Entwicklung der Coronavirus-Krise über weitere Lockerungsschritte entschieden, so Fürst. Die Kritik an Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) infolge der Ankündigung sei möglicherweise auch „eine Retourkutsche für die Kritik Doskozils an so mancher Maßnahme der Bundesregierung“.

Unterschiedliche Meinungen in Mörbisch

Beim ORF-Burgenland-Lokalaugenschein im Seebad Mörbisch wurde die geplante Verordnung am Donnerstagnachmittag von den Spaziergängern unterschiedlich beurteilt. Daniela Sommer aus Mörbisch zum Beispiel fand die Entscheidung wegen der Coronavirus-Ansteckungsgefahr richtig. Das Wiener Ehepaar Franz und Wilma Schuster konnten dagegen noch gar nicht so recht glauben, dass sie beide in nächster Zeit nicht ins Seebad kommen können.

Novosel: Polizei kontrolliert

Die Einhaltung der Verordnung soll durch die Polizei überwacht werden. „Die Polizei kontrolliert jene Person, die sie antrifft und stellt dann fest, ob deren Wohnsitz oder Nebenwohnsitz in diesem Radius von 15 Kilometer von dieser Stelle, wo man die Person antrifft, liegt“, erklärte Brigitte Novosel vom Koordinationsstab Coronavirus.