Wasserstand des Neusiedler Sees wird gemessen
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Coronavirus

Betreten von See- und Hafenanlagen verboten

Im Kampf gegen das Coronavirus verbietet das Land Burgenland ab sofort das Betreten von allen öffentlich zugänglichen Seebädern, Seehütten, Stegen und Hafenanlagen im Burgenland. Auch die Inbetriebnahme von Booten ist untersagt. Blaulichtorganisationen, die Gewässeraufsicht und Berufsfischer sind davon ausgenommen.

Frische Luft schnappen am Neusiedler See ist seit Freitag verboten. Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sperrt das Land Burgenland die Seebäder im ganzen Land. „In diesem Verbot geht es darum, dass das Betreten der Seebäder untersagt wird, des weiteren auch das Betreten von Stegen, von Seehütten und Hafenanlagen – auch zum Zweck der Ein- und Auswasserung sowie auch der Inbetriebnahme von Wasserfahrzeugen aller Art auf Gewässern. Das heißt, all das ist bis 13. April jetzt einmal verboten“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ)

Private Seen und private Seezuänge sind von den Sperren nicht betroffen. Ausnahmen gibt es auch für Einsatzfahrten der Blaulichtorganisationen, der Gewässeraufsicht und für Berufsfischer.

„Touristische Angebote auf ein Minimum reduzieren“

Vor allem im Hinblick auf die am Freitag beginnenden Osterferien soll das touristische Angebot im Burgenland auf ein Minimum reduziert werden, so Eisenkopf: „Es steht nach wie vor ganz oben auf unser aller Agenda, dass man die sozialen Kontakte reduziert hält. Wir haben heute auch vonseiten des Ministeriums eine Verordnung bekommen, wo es darum geht, die Hotels zur touristischen Nutzung zu schließen. Das schlägt genau in die gleiche Kerbe, dass man versucht, diese touristischen Aktivitäten auf ein Minimum zu begrenzen.“

Die Einhaltung der Verordnung wird von der Polizei kontrolliert. Verwaltungsübertretungen können mit Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.