Gasthof Gibiser
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Insolvenzverfahren

Gasthof Gibiser in Heiligenkreuz insolvent

Der „Gasthof Gerlinde Gibiser“ in Heiligenkreuz im Lafnitztal ist zahlungsunfähig. Es wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Die Betreiberin sieht als Grund für die Insolvenz die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, heißt es vom Alpenländischen Kreditorenverband.

Die Corona-Krise mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus hat nun offenbar zur Insolvenz eines Betriebes im Südburgenland geführt, heißt es vom Alpenländischen Kreditorenverband. Der „Gasthof Gerlinde Gibiser“ in Heiligenkreuz im Lafnitztal ist insolvent. Neben dem in der Region bekannten Gasthaus mit rund 80 Sitzplätzen ist auch das dazugehörige Hotel betroffen.

Insolvenz Folge der Corona-Pandemie

Von der Betreiberin werde das Abgleiten in die Insolvenz schließlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Folgen gesehen, hieß es vom AKV Europa. Aufgrund des Erlasses der Bundesregierung sei die Bewirtung in Restaurants mit 16. März vollständig einzustellen gewesen, wodurch es zu einem gänzlichen Umsatzausfall gekommen sei.

Eine Unterstützung durch den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds könne nicht zeitgerecht erreicht werden, um den Insolvenzfall abzuwenden. Laut AKV Europa handelt es sich dabei um den ersten bekannt gewordenen Fall im Burgenland, wo das Coronavirus zumindest als zur Insolvenz beitragend angeführt worden ist.

13 Mitarbeiter betroffen

Betroffen sind 13 Mitarbeiter und 42 Gläubiger mit Gesamtforderungen in der Höhe von rund 142.000 Euro. Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine zwanzigprozentige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.

Dabei handelt es sich um das gesetzlich vorgesehene Mindestangebot. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Thomas Deschka in Jois bestellt. Die Prüfungstagsatzung wurde für den 18. Mai, die Sanierungsplantagsatzung für den 15. Juni angesetzt. Forderungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.