Die Kontrollen werden von Polizei und Bundesheer durchgeführt – ein entsprechender Assistenzeinsatz des Bundesheeres wurde vom Land angefordert. Die neuen Maßnahmen bedeuten, dass Personen, die von Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Attest vorzuweisen haben, das bestätigt, dass sie auf negativ auf Coronaviren getestet wurden, heißt es in einer Aussendung des Landes.
Attest darf nicht älter als vier Tage sein
Das Attest darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein derartiges Zeugnis nicht vorlegen können, dürfen nicht einreisen. Österreichische Staatsbürger bzw. Menschen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, dürfen einreisen, müssten sich jedoch unverzüglich 14 Tage verpflichtend in Heimquarantäne begeben. Sollte während dessen ein durchgeführter Coronavirustest negativ sein, könne die Heimquarantäne verlassen werden.
Güterverkehr und Pendlerverkehr ausgenommen
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Die Verordnung gilt nicht für den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr sowie für den Pendler-Berufsverkehr. Das heißt Pendler, die nachweisen können, dass sie in Österreich einen Arbeitsplatz haben, dürfen einreisen. Die Verordnung gilt bis 3. April.
Von den Kontrollen und den Gesundheitschecks betroffen sind die Grenzübergänge Nickelsdorf, Klingenbach und Heiligenkreuz. Weiters auch die Grenzübergänge Pamhagen, Deutschkreutz, Rattersdorf, Schachendorf, Eberau und Bonisdorf.