Mit Clownperücke und roter Nase in die Arbeit gehen ist grundsätzlich erlaubt, heißt es von der Arbeiterkammer Burgenland. Trotzdem sollte man vorher mit dem Chef abklären, ob es in Ordnung ist, wenn man am Arbeitsplatz kostümiert erscheint. Außerdem sollte das Kostüm angemessen sein. Als Panzerknacker am Bankschalter sei wohl eher unpassend, so AK-Arbeitsrechtsexperte Herbert Karner.
Wichtig: auf ein angemessenes Kostüm setzen
Eine Verkleidung anordnen darf der Chef grundsätzlich nicht. Ausnahmen seien aber möglich, wenn man etwa in einem einschlägigen Geschäft arbeitet, wie einem Kostümverleih. Es bestehe auch keine Verpflichtung an einer Faschingsfeier in der Firma teilzunehmen. Wenn eine Feier auf Einladung des Chefs während der Arbeitszeit stattfindet, dann dürfe das nicht vom Zeitkonto des Arbeitnehmers abgezogen werden. Die Zeit müsse vom Arbeitgeber bezahlt werden, erklärte AK-Juris Karner.