Es habe keinen Hinweis auf eine strafbare Handlung gegeben, auch nicht auf Amtsmissbrauch, heißt es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Ebenso wenig sei der strafrechtliche Tatbestand der Beleidigung erfüllt.
Denn die Beschimpfung sei nicht in einem größeren Personenkreis öffentlich gemacht worden, sondern in einem persönlichen Schreiben an den Betroffenen – mehr dazu in Oslip: Bürgermeister entschuldigt sich.