Seit Oktober werden die E-Cards mit Fotos schon verschickt, ab 1.1.2020 muss auf jeder neu ausgegebenen E-Card für Personen ab 14 Jahren ein Foto aufgebracht werden. Bis Ende 2023 müssen dann alle Versicherungsnehmer in Österreich eine E-Card mit Foto besitzen. Ausgenommen sind Personen über 70 Jahre oder solche in der Pflegestufe vier oder höher.
„Die Herausforderung wird aber sein auch jene Personen mit Foto zu dokumentieren, die in diesem Register nicht vorhanden sind. Das betrifft zum Beispiel Arbeitnehmer aus Deutschland, die einen deutschen Reisepass oder Füherschein haben und in diesem Register natürlich nicht enthalten sind. Im Burgenland werden wir überproportional betroffen sein, weil wir viele Einpendler aus Ungarn und der Slowakei haben“, so der Direktor der Bürgenländischen Gebietskrankenkasse Christian Moder.
Anlaufstellen zum Abgeben der Fotos
Deshalb werden in allen Krankenkassen Anlaufstellen geschaffen, wo diese Personen ihre Fotos abgeben können. Für Österreicher werden die Fotos vom Innenministerium zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei also in den meisten Fällen um das Führerschein- oder Passfoto.