Opfer, Prozess
ORF/Hofmann
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Chronik

Drei Jahre Haft wegen Raubes

Eine 20-jährige Rumänin ist am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt wegen schweren Raubes zu drei Jahren Haft, ein Jahr davon unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sie soll ihre Opfer betäubt und mit drei Komplizen insgesamt rund 250.000 Euro erbeutet haben.

Anfang Mai soll die 20-Jährige in Baumgarten (Bezirk Mattersburg) einen Mann angesprochen haben, der sie – laut einer Sprecherin des Landesgerichts – schließlich mit nach Hause genommen haben soll. Dort wurde gemeinsam etwas getrunken. In einem unachtsamen Moment soll die Beschuldigte ihrem Opfer sehr starke Schlafmittel und Psychopharmaka in das Getränk gemischt haben. Wenige Minuten später sei der Mann in einen Tiefschlaf gefallen. Mit Komplizen soll die junge Frau die Räumlichkeiten des Hauses nach Bargeld und Schmuck durchsucht haben und auch fündig geworden sein. Sie sollen 220.000 Euro in bar gestohlen haben.

In einem anderen Fall Anfang Juli in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) soll die Rumänin bei einem weiteren Mann zuhause einfach angeläutet haben. Sie soll auch ihm starke Medikamente in ein Getränk gemischt und ihn so betäubt haben. Aus dem Haus in Schattendorf wurde Bargeld in der Höhe von 24.000 Euro und Goldringe im Wert von mehreren Tausend Euro gestohlen.

Angeklagte mit Baby auf dem Arm im Gericht
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Die Angeklagte kam mit ihrem Baby ins Gericht

Mit Baby im Gericht

Am Donnerstag wurde die Frau von den Justizwachebeamten mit einem Baby auf dem Arm zum Gerichtssaal geführt. Vor wenigen Wochen brachte die 20-jährige Rumänin in der Untersuchungshaft einen Sohn zur Welt. Der vorsitzenden Richterin erklärt sie, sie sei zu den Taten von der Familie ihres Freundes, die in Sopron wohnt, gezwungen worden. Die Anführerin der organisierten Familien-Bande habe zu ihr gesagt, wenn sie da nicht mitmache, werde man ihr das Kind später wegnehmen. Die 20-Jährige bekannte sich teilweise schuldig.

Eines der Opfer schilderte ORF-Burgenland-Reporter Christian Hofmann, wie der Raub abgelaufen ist.

In zwei weiteren Fällen soll es beim Versuch geblieben sein. Mitte Juli hatte ein Mann die Avancen der Frau abgelehnt und die Polizei gerufen. Sie wurde daraufhin festgenommen.

Richterin: „Höchst gefährlich“

Es sei „besonders verwerflich, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und betagte Personen auszunutzen“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Auch das Tatmittel sei „höchst gefährlich“ gewesen. Die Medikamente könnten in zu hoher Dosierung schwere gesundheitliche Schäden verursachen. „Die Tätergruppe hatte Glück, dass nicht weitere Schäden bei den Opfern entstanden sind.“ Der Verteidiger der Rumänin verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.