Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Chronik

Drei Jahre Haft für Bankomatdiebstahl

Im Landesgericht Eisenstadt ist am Dienstag ein mutmaßlicher Bankomatdieb zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dem 49-Jährigen wurde ein Coup vom März des Vorjahres in Trausdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) zur Last gelegt, den er mit Komplizen verübt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess vor dem Schöffensenat ging am Dienstag bereits in die dritte Runde, weil die Befragung mutmaßlicher Entlastungszeugen, mit denen der 49-jährige Rumäne am ersten Prozesstag überraschend aufgewartet hatte, eine Herausforderung darstellte. Am Dienstag war schließlich die Befragung des früheren Arbeitskollegen, der Ehefrau des Angeklagten sowie der Geschäftsführerin einer rumänischen Firma, bei der der Angeklagte nach seinen Angaben zum Tatzeitpunkt beschäftigt war, möglich.

Der Bankomat war in der Nacht auf den 28. März 2018 aus seiner Verankerung im Foyer eines Supermarkts gerissen und samt knapp 82.000 Euro weggebracht worden. Am Tag nach der Tat wurde der aufgeschnittene Bankomat in einer Weingartenhütte nahe Sopron gefunden. Zwei Wochen nach dem Coup wurde im ungarischen Kophaza auch der dabei benutzte Wagen sichergestellt, in dem sich noch Glassplitter von der Frontscheibe des Einkaufsmarktes befanden.

Zerstörtes Supermartfoyer
Landespolizeidirektion
Mit einer Spitzhacke wurde die Eingangstür des Supermarkts zerstört

DNA-Spur gab Ausschlag

Am Tatort selbst fanden Ermittler eine Spitzhacke, die offenbar dazu verwendet worden war, die Eingangstür aufzuhebeln, damit die Täter das Foyer betreten konnten. Eine auf dem Werkzeug gefundene DNA-Spur belastete den Angeklagten, der während des gesamten Verfahrens seine Beteiligung an dem Diebstahl abstritt.

Der Schöffensenat fällte einen Schuldspruch wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch. Im Hinblick auf das umfangreiche Beweisverfahren bestünden „keinerlei Zweifel“ daran, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten begangen habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Die DNA-Spur sei diesbezüglich ein eindeutiger Beweis, dies würde auch durch einen Sachverständigen bestätigt. Auch die Vorstrafenbelastung bezüglich zweier genau nach dem Muster in Deutschland verübter Bankomatendiebstähle spreche für seine Mitwirkung an der Tat. Der 49-Jährige, der neben der Haftstrafe auch zur Zahlung von 81.930 Euro binnen 14 Tagen verurteilt wurde, verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.